Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss, Fl.Nr. 9/1, Gemarkung Waal (Waal 24)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Waal (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 9/1, Gemarkung Waal ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Das bereits zu einer 2. Wohneinheit ausgebaute Dachgeschoss im bestehenden Wohnhaus soll mit dem gegenständlich vorliegenden Antrag nachträglich genehmigt werden.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nachdem lediglich das Dachgeschoss zu Wohnzwecken umgenutzt wurde und keine Veränderungen am äußeren Gebäude vorgenommen wurden fügt sich das Vorhaben weiterhin in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.08.2023 10:35 Uhr