Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Maschinenhalle eines Gartenbaubetriebes Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach (Hofmarkstraße 22)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 204/6, Gemarkung Rohrbach ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Mit dem gegenständlich vorliegenden Antrag wird die Nutzungsänderung des genehmigten landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zur gewerblichen Nutzung als Maschinenhalle des Gartenbaubetriebes beantragt.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Nach Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein (§ 34 BauGB). Das Ortsbild ist nicht beeinträchtigt. Ortsplanerische Bedenken bestehen nicht.
Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO sind im Dorfgebiet sonstige Gewerbebetriebe zulässig.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.08.2023 10:35 Uhr