Solarpark Rohrbach Errichtung einer Freiland Photovoltaikanlage, Fl.Nr. 84, Gemarkung Gambach (zwischen Gambach und Stöffel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 5.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 

Es ist geplant auf einer Fläche von 2,15 ha eine Freiflächen Photovoltaikanlage mit Technikgebäuden zu errichten.

Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) (BauGB) als privilegiertes Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Dem geplanten Vorhaben stehen öffentliche Belange entgegen, da die im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze verlaufende Wasserleitung DN 200 AZ der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ mit PV-Modulen laut der vorliegenden Planung überbaut wird. Der Leitungsverlauf mit einem Schutzstreifen von mind. 6 m (laut DVGW Arbeitsblatt W400) ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. 

Auf das PV-Standortkonzept der Gemeinde Rohrbach möchten wir verweisen und bitten um Beachtung der Restriktionen.
Die Gemeinde Rohrbach möchte die kommunale Beteiligung an Freiflächen-PV in Form der 0.2 Ct/kWH-Abgabe, ein Vertrag ist noch abzuschließen.
Das Grundstück ist erschlossen über die Gemeindeverbindungsstraße Gambach-Stöffel. Die im Plan dargestellte Grundstückszufahrt ist nicht über eine öffentliche Straße erschlossen, sondern verläuft im letzten Teil auf privatem Grundstück. 
Wir weisen darauf hin, dass ein Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung nicht möglich ist, da das Grundstück nicht erschlossen ist. 
Für die Leitungsverlegung im öffentlichen Verkehrsbereich ist bei Bedarf mit der Gemeinde Rohrbach rechtzeitig ein Gestattungsvertrag abzuschließen. 
 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2023 11:41 Uhr