Beschluss über Einziehung von Feldwegen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 25.09.2023 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Für die Fortführung des Straßenbestandsverzeichnisses sind nachfolgende Einziehungen zu tätigen. Im betroffenen Gebiet sind nur Feldwege betroffen, keine Waldwege. Die Feldwege im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Die betroffenen Feldwege sind bereits jetzt schon aufgrund des 2. Bauabschnitts Schelmengrund nicht mehr existent. Daher sind sie einzuziehen. 

Der Gesetzgeber sieht in Art. 8 BayStrWG vor, dass die Einziehung vorher 3 Monate öffentlich bekannt zu machen ist. Sämtliche Bauleitverfahren im Baugebiet Schelmengrund wurden teilweise öffentlich behandelt bzw. wurde die Öffentlichkeit beteiligt. Eine Einziehung kann zudem nur erfolgen, wenn das Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen; dies ist hier der Fall, da hier städtebauliche bzw. städteplanerische Ziele vorliegen, zumal die Wohnqualität durch den weiteren Bauabschnitt überhaupt erst geschaffen wird bzw. verbessert wird. Trotz des Verlustes der „alten Feldwege“ wurden im Gegenzug im neuen Baugebiet neue Straßen und Wege geschaffen; diese neuen Fuß- und Radwege tragen zudem zu mehr Verkehrssicherheit bei. Durch die Errichtung eines „Quartierplatzes“, der für jedermann zur Erholung dient, ist auch hier eine Steigerung des Wohnqualität gegeben. 

Die betroffenen öffentlichen Feldwege sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. 

Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen 


Einziehung von öffentlichen Feldwegen im Baugebiet Schelmengrund


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrundweg I“ (Fl. Nr. 248, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrundweg wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrundweg II“ (ehemals Fl.Nr. 454 und Fl. Nr. 250, Gem. Rohrbach, jetzt Fl.Nr. 250):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrundweg II“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrund VI“ (ehemals Fl. Nr. 454, jetzt Fl. Nr. 250/2, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrund VI“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrund VI“ (ehemals Fl. Nr. 454, jetzt Fl. Nr. 251/1, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrund VI“ wird eingezogen.



  1. Öffentlicher Feldweg „Schelmengrundweg III“ (Fl. Nr. 253, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Schelmengrundweg III“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Feldweg „Kaiweg VII“ (ehemals Fl. Nr. 448, jetzt Fl.Nr. 254/5, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Feldweg „Kaiweg VII“ wird eingezogen.


  1. Öffentlicher Fuß- und Radweg „Schelmengrund I“ (Fl. Nr. 2076, Gem. Rohrbach):
Der öffentliche Fuß- und Radweg „Schelmengrund I“ wird eingezogen.


Träger der Straßenbaulast für alle genannten Wege ist die Gemeinde Rohrbach.

Beschluss

Die unter 1. bis 7. aufgeführten in der Gemeinde Rohrbach, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Regierungsbezirk Oberbayern, öffentlichen Feld- und Waldwege werden gemäß Art. 8 BayStrWG nachträglich mit Wirkung zum 26.09.2023 eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.10.2023 11:41 Uhr