Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses, Fl.Nr. 248, Gemarkung Burgstall (Edenthalweg 50)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 12.12.2023 ö 2.8

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. 
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. „privilegiertes Bauvorhaben“ i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Diese sind dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Es ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (Grundmaß 13,99 x 9,86 m, Erd- und Obergeschoss, Wandhöhe ca. 7,20 m, Satteldach 30° Dachneigung) mit Doppelgarage (Grundmaß 9,27 x 6,50 m) als Ersatzbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes geplant. 

Mit der gegenständlich vorliegenden Bauvoranfrage soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt werden sowie ob das Gebäude wie im Eingabeplan dargestellt verwirklicht werden kann.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig, öffentliche Belange stehen nicht entgegen. 
Das Gebäude kann aus gemeindlicher Sicht wie im Eingabeplan dargestellt errichtet werden.

Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Nach der gemeindlichen Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung muss für jedes Wohngebäude ein eigener Anschluss errichtet werden, für die erforderlichen Zweit-Hausanschlüsse sind die kompletten Kosten für die Herstellung vom Bauherrn zu tragen (privater + öffentlicher Grundstücksanteil). Hierzu ist mit der Gemeinde eine Sondervereinbarung abzuschließen. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern.

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2024 09:17 Uhr