Vorstellung und Grundsatzbeschluss über Errichtung eines Solarparks in Gambach (Anwesenheit Vorhabensträger)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Auf den landwirtschaftlichen Grundstücken Fl.Nrn. 63, 74, 161 und 161/1, Gemarkung Gambach, wird die Errichtung eines Solarparks beantragt. Eine hierzu gegründete Projektgesellschaft mit Sitz in Rohrbach wäre Betreiber des Solarparks. Der Solarpark erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von ca. 21,4 ha mit einer Anlagenleistung von 23.584 kWp. Die jährliche Leistung beläuft sich auf ca. 27.357.440 kWh, was einer Versorgung von ca. 7.800 Haushalten entspricht. 

Das Vorhaben entspricht grundsätzlich der gemeindlichen Freiflächen-PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen. Die Begrenzung der Anlagen auf die Korridore entlang der Autobahn und Bahnlinie wurden aufgehoben. Darüber hinaus sind verschiedene Restriktionen vorliegend (landschaftliches Vorbehaltsgebiet, ertragreiche Böden, Erholungsgebiet nach Regionalplan, geschützter Landschaftsbestandteil Vorschlag FNP), die gemäß den erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur PV-Standortstudie im Bauleitplanverfahren abzuarbeiten sind. Ein Teil der Fl.Nr. 74, Gemarkung Gambach (ca. 27 % von der Gesamtfläche), weist „überdurchschnittlich ertragreiche Böden“ (über Landkreisdurchschnitt Ackerzahl 50, Grünlandzahl 44) aus, die damals bei Erstellung der gemeindlichen Freiflächen-PV-Standortstudie politisch zu Grunde gelegt wurden und folglich von den Positiv-Flächen mittels Ausschlusskriterium ausgeklammert wurden. Nach Angaben des Grundstückseigentümers handelt es sich hier um sehr schwere Lehmböden, die eine Bearbeitung erschweren. Daher wird hier keine hohe Bonität des Bodens gesehen und angeregt, von diesem Ausschlusskriterium bezüglich dieser Fläche abzuweichen. Zudem macht nur eine gesamte Überplanung der Fläche Sinn. Die tatsächliche Ackerzahl der betroffenen ausgenommenen Teilflächen liegt bei 52.  

Die weiteren Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 sind zu beachten (wie z.B. Sitz der Betreibergesellschaft der PV-Anlage im Gemeindegebiet, Beachtung Schutzabstände wegen benachbarter Hopfengärten, Prüfung wirtschaftliche (finanzielle) Beteiligung von Bürgern an der PV-Anlage). 

Für das Projekt bedarf es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Sämtliche anfallenden Planungskosten sind von den Vorhabensträgers zu übernehmen. Auch die ökologischen Ausgleichsflächen sind vom Vorhabensträger beizubringen. 

In der heutigen Sitzung soll das Projekt durch die Vorhabensträger vorgestellt sowie eine Grundsatzentscheidung zu dem Projekt getroffen werden. Die Beschlüsse zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens sind zu gegebener Zeit zu fassen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 63, 74, 161 und 161/1, Gemarkung Gambach, grundsätzlich zu. Die gemeindliche PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen vom 25.07.2017 ist – mit Abweichung vom Ausschlusskriterium „ertragreicher Boden“ - zu beachten. Zur Umsetzung des Projektes bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Sämtliche Planungskosten einschließlich der Bereitstellung der ökologischen Ausgleichsflächen haben hierbei die Vorhabensträger zu übernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Beschluss 2

Eine finanzielle Bürgerbeteiligung an dem Projekt ist vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2023 13:49 Uhr