Bayer. Bauernverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.2.2.5

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Nutzung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und landwirtschaftlich genutzten Wege dürfen durch die Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Der Feldweg am östlichen Rand des Plangebietes muss während der Bebauungsphase und auch danach dem landwirtschaftlichen Verkehr uneingeschränkt zugänglich sein. Dies betrifft die Fahrbahnoberfläche genauso wie eventuelle Beeinträchtigungen durch Baumpflanzungen. Beschädigte Wege, z.B. durch die Bautätigkeit, müssen durch den Verursacher, auf dessen Kosten, wiederhergestellt werden.

Bei dem Vorhaben ist darauf zu achten, dass die Grenzabstände bei Bepflanzung neben landwirtschaftlich genutzten Flächen laut „Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch" (AGBGB), Art. 48, eingehalten werden. Weiterhin ist die Bepflanzung regelmäßig zurückzuschneiden, damit die Bewirtschaftung der Flächen und das Befahren der Wege durch die Landwirte auch zukünftig problemlos gewährleistet sind.

Grundsätzlich bitten wir folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Tag für Tag werden der Landwirtschaft wertvolle Äcker und Wiesen durch Überbauung und Versiegelung entzogen, sodass diese unwiederbringlich nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, den schonenden und sparsamen Umgang mit landwirtschaftlicher Fläche weiter in den Mittelpunkt zu rücken. Wir regen daher an, für etwaigen arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleich zuvorderst auf die Möglichkeiten produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen zurückzugreifen. Für eine diesbezügliche Beratung steht Ihnen auch gerne die Bayerische KulturLandStiftung in München zur Verfügung.

Wir bitten Sie, oben genannte Einwände bei der Planung und Durchführung des Projekts zu berücksichtigen.

Abwägung:
Der Feldweg am östlichen Rand des Plangebietes bleibt sowohl während der Bauphase als auch nach Inbetriebnahme immer für den landwirtschaftlichen Verkehr nutzbar.

Die Grenzabstände bei Bepflanzungen neben landwirtschaftlich genutzten Flächen sind in der Planung bereits berücksichtigt sowie wird in den textlichen Hinweisen im Bebauungsplan nochmals explizit darauf hingewiesen.

Der Hinweis zum Flächenverbrauch wird zur Kenntnis genommen. Aus gemeindlicher Sicht wird an der Planung am gegenständlichen Standort festgehalten. Der arten- und naturschutzrechtliche Ausgleich wird voraussichtlich vollständig auf der Vorhabensfläche erbracht und nachgewiesen, so dass dem schonenden und sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen Rechnung getragen wird.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr