Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.2.2.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Es soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um einen Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage zu errichten. Dies wurde bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 47 „Sondergebiet Lagerplatz Ottersried" der Gemeinde Rohrbach auf den Flurstücken Nr. 1810, 1811 sowie 1799, Gemarkung Rohrbach, beabsichtigt. Dieser Bebauungsplan wurde von der Unteren Naturschutzbehörde kritisch beurteilt und ein neuer, geeigneterer Standort gesucht und mit der Flurnr. 1769 Gemarkung Rohrbach gefunden.
Die gesamte Fläche des Bebauungsplans Nr. 48, inklusive der Zufahrt, wird ca. 2,69 ha betragen. Die Fläche, die landwirtschaftlich genutzt wird, liegt westlich der Autobahn A9 und wird im Westen und Süden von Wald eingerahmt, im Norden von einem Hopfengarten.

Da der Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, der Umweltbericht, sowie die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßmaßnahmen bisher weder vorliegen noch abgestimmt wurden, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Stellungnahme seitens der Unteren Naturschutzbehörde abgegeben werden. Trotzdem werden im Folgenden bereits jetzt verschiedene Punkte der bisherigen Planung aufgegriffen.

Das Vorhaben stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG dar und muss laut § 15 BNatSchG nach dem Leitfaden „Bauen .im Einklang mit Natur und Landschaft" ausgeglichen werden. Gemäß § 2 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen sind dementsprechend in einem Umweltbericht zu beschreiben. Der Umweltbericht wurde bereits in Auftrag gegeben, liegt jedoch noch nicht vor.

Eine saP wird ebenfalls bereits durchgeführt. Das zu prüfende Artenspektrum wurde im Voraus mit den Zuständigen abgesprochen. Je nachdem welche Arten hier nachgewiesen werden, können noch Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen notwendig werden. Eine abschließende Beurteilung ist aufgrund der fehlenden Unterlagen noch nicht möglich.

Es wird auf folgendes hingewiesen:
Auf dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 unter Nr. 9.4 steht „Der hierfür nachzuweisende Ausgleich wird zum Großteil innerhalb der Planfläche auf den Flächen A01, A02 und A03 erbracht. Der restliche Ausgleich erfolgt extern." Dies steht im Widerspruch zu dem Satz aus Nr. 9.4 „Somit können intern auf den Flächen A01, A02 und A03 insgesamt 44.046 Wertpunkte nachgewiesen werden, wodurch sich der gesamte erforderliche Ausgleich innerhalb der Planfläche befindet."
Die widersprüchlichen Aussagen sollten richtiggestellt werden.

Abwägung:
Der Eingriff wird nach dem aktuellen Leitfaden von 2021 berechnet und ausgeglichen. Nach Rücksprache mit der UNB am 22.11.2022 ist der Ausgleich fachlich korrekt berechnet und mit den ausgewiesenen Ausgleichsflächen ausreichend

Der Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt, die Ergebnisse des Entwässerungs- und Immissionsschutzgutachtens eingearbeitet. Dieser wird zum nächsten Verfahrensschritt beigelegt werden.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde ebenfalls in Auftrag gegeben. Es wurden kaum relevante Arten vorgefunden. Der Fachbeitrag zur saP wird zum nächsten Verfahrensschritt beigelegt. Daraus resultierende Ergebnisse werden entsprechend in die Unterlagen zum Bauleitverfahren eingearbeitet.

Die Lage und der Bedarf Ausgleichsflächen wird richtiggestellt in allen Verfahrensunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr