Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.2.2.9

Sachverhalt

Stellungnahme:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 48 "Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling­ Aufbereitungsanlage Ottersried" der Gemeinde Rohrbach sind nach der derzeitigen Aktenlage keine Altlasten (Altablagerungen oder Altstandorte) oder schädlichen Bodenveränderungen oder entsprechende Verdachtsflächen bekannt.

Sollten im Zuge von Baumaßnahmen Altlastenverdachtsflächen bzw. ein konkreter Altlastenverdacht oder sonstige schädliche Bodenverunreinigung bekannt sein bzw. werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Pfaffenhofen zu informieren. In Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt sind diese Flächen mit geeigneten Methoden zu erkunden und zu untersuchen und für die weitere Bauabwicklung geeignete Maßnahmen festzulegen (Planzeichnung Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen, Punkt 1.1 und Begründung S. 17 Punkt 2.3 Altlasten).

Da der Geltungsbereich laut aktuellem Luftbild landwirtschaftlich genutzt wird, empfehlen wir ggf. daraus entstandene Bodenbelastungen, insbesondere des Oberbodens, bei Erdarbeiten hinsichtlich abfallrechtlicher Belange zu berücksichtigen.

Wir weisen darauf hin, dass bei Baumaßnahmen die einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind.

Die Fa. Schneider Erdbau (Sitz in Ottersried) plant auf den FI.Nrn. 1769 der Gemarkung Rohrbach den Betrieb einer Lagerfläche für Aushubmaterial mit Recycling- und Aufbereitungsanlage. Für dieses Vorhaben ist unseres Erachtens eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Auflagen werden im immissionsschutzrechtlichen Verfahren festgesetzt.

Wir verweisen auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt vom 20.10.2022.


Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass nach derzeitiger Aktenlage keine Altlasten (Ablagerungen oder Altstandorte) oder schädliche Bodenverunreinigungen oder entsprechende Verdachtsfälle bekannt sind. Die einschlägigen abfallrechtlichen Bestimmungen zu abfallrechtlich relevanten Böden und Materialien werden eingehalten.
Der Hinweis auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung wird zur Kenntnis genommen; ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben wird vom Vorhabensträger aktuell vorbereitet und mit den Fachbehörden abgestimmt. Für das Bauvorhaben wird ein Immissionsschutzgutachten erstellt und zum nächsten Verfahrensschritt beigelegt. Der Hinweis auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr