Bürger 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.2.2.20

Sachverhalt

Stellungnahme:
Meine Bedenken gegen das Bauvorhaben sind im Folgenden aufgelistet:
  1. Verkehrsgefährdung auf der Autobahn durch Staubemission
  2. Beeinträchtigung der Landschaft
  3. Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes
  4. Staubemission als Umweltgefährdung
  5. evtl. Grundwasserverschmutzung
  6. Flächenversiegelung
  7. erhöhtes Verkehrsaufkommen
  8. erhöhte Lärmbelästigung, die durch das Echo resultierend aus direkter Waldrandlage noch verstärkt wird
  9. Wertminderung meines Eigentums

Ich bitte Sie, diese Einwände bei der Entscheidungsfindung zu beachten und mich über die weiteren Schritte des Bauvorhabens zu informieren.

Abwägung:
Punkt 1
Für den 2. Verfahrensschritt wurde ein Fachgutachten für Luftreinhaltung in Auftrag gegeben, welches auch die Staubbelastung untersuchte. Dieses wird zum nächsten Verfahrensschritt mit ausgelegt. Im Ergebnis gilt es festzuhalten, dass unzulässige Staubimmissionen aufgrund der betrieblichen und topografischen Gegebenheiten nicht zu besorgen sind. Der erforderliche Stand der (Minderungs-)Technik ist erfüllt.

Punkte 2 und 3
Die Landschaft wird durch die Autobahn A9 zerschnitten, nördlich der Kreisstraße PAF 21 sind Photovoltaikanlagen installiert. Somit liegt schon eine gewisse „Beeinträchtigung“ der Landschaft vor. Aus Sicht der Regionalplanung kann bei geeigneter Eingrünung dem Vorhaben trotz Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet zugestimmt werden.
Die Regierung von Obb. hat auf die Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet hingewiesen. Im weiteren Planungsverlauf soll auf die im RP 10 genannten Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hingewirkt werden, welche bereits in den Unterlagen enthalten und berücksichtigt wurden. Die Planung entspricht grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung. Durchgängiger Sichtschutz aus Bäumen und Sträucher z.T. in Kombination mit Erdwall stellt Integration in das Landschaftsbild sicher und bewahrt vor Verunstaltungen.

Punkt 4
Siehe Punkt 1 

Punkt 5
In den vorhanden Sickerbecken wird das Niederschlagswasser der Hof-, Lager -und Dachflächen zur Versickerung eingeleitet. Kontaminiertes Wasser fällt in diesen Flächen nicht an. Laut Geotechnischem Gutachten steht das Grundwasser in mehr als 20 m Tiefe an. Das Niederschlagswasser wird in den Sickerbecken durch den vorhandenen Oberboden so gereinigt, wie es auf den umliegenden Grundstücken auch passiert und dem natürlichen Kreislauf der Natur zugeführt. In Abstimmung mit dem WWA Ingolstadt wurde hierzu ein entsprechendes „Entwässerungskonzept für Niederschlagswasserbeseitigung“ erstellt, welches zum nächsten Verfahrensschritt mit ausgelegt wird.

Punkt 6
Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgte nach dem aktuellen Leitfaden "Bauen im Einklang…." von 2021, worin bereits die BayKompV eingeflossen ist. Der Eingriff und somit auch die Flächenversiegelung kann vollständig durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet kompensiert werden; externe Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich.

Punkt 7
Für die Beurteilung der zulässige Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind.

Punkt 8
Durch die Entfernung von ca. 1000 m zur nächsten Wohnbebauung in Gambach bzw. 300 m – getrennt durch die Autobahn A 9 – nach Ottersried, sind Lärmimmissionen nicht zu erwarten. Die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen für den Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlagen erfolgen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetzt). Für den 2. Verfahrensschritt wurde ein Immissionsgutachten in Auftrag gegeben, das auch die Lärmbelastung untersuchte. Auflagen werden ggf. im Bebauungsplan aufgenommen.

Punkt 9
Eine Wertminderung von Privat-Eigentum in Ottersried kann durch die Ausweisung des ca. 300 m entfernten Sondergebietes nicht erkannt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr