Bürger 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.2.2.24

Sachverhalt

Stellungnahme:
Ich bin eine bereits langjährige Mieterin in Ottersried, und bin der Meinung, dass ein Bauvorhaben für eine Recycling- und Aufbereitungsanlage in der freien Natur nichts zu suchen hat.

Ich wohne in einer Wohnung direkt an der Straße und finde, dass der zu erwartende LKW-Verkehr für eine Ortschaft wie Ottersried drastische Auswirkungen hat. Es sind einige gefährliche Hofausfahrten, kein Bürgersteig und auch nicht viel Möglichkeit auszuweichen vorhanden. Auch der zu erwartende Lärm und Staub bringt einiges mit sich.

Die Natur wird in ein schmutziges Industriegebiet umgewandelt. Alternative Standorte im Gemeindegebiet Rohrbach wurden abgelehnt, wegen der enormen Staub- und Lärmentwicklung. Da stellt sich für mich die Frage, für Ottersried, Tiere und die Umwelt an diesem geplanten Standort ist es aber in Ordnung? Noch dazu mit kontaminiertem Material. Der geplante Platz befindet sich direkt an einen angrenzenden Wald, ich selbst gehe dort oft mit meinen Hunden spazieren. Das ist nicht Sinn und Zweck von Naturschutz.

Abwägung:
In der zu ergänzenden Betriebsbeschreibung wird das Vorhaben detaillierter beschrieben und zur Anzahl der An- und Abfahren Stellung bezogen. Für den 2. Verfahrensschritt wurde ein Immissionsgutachten in Auftrag gegeben, das die Staub- und Lärmbelastung untersuchte. Auflagen werden ggf. im Bebauungsplan aufgenommen. 
Gemäß schalltechnischer Untersuchung des Ingenieurbüro Kottermair GmbH vom 23.06.2023 (Projekt-Nr. 7760.1/2021-TM) sind unzulässige Immissionen nicht zu befürchten. Die zulässigen Immissionsrichtwerte (IRW) nach Ziffer 6.1 TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - aktuelle Fassung 2017) bleiben um mindestens 19,1 dB(A) unterschritten. Die Beurteilungspegel liegen somit mehr als 10 dB(A) unter den IRW, so dass sämtliche Immissionsorte nicht im Einwirkbereich der Anlage i.S. Ziffer 2.2 nach TA Lärm liegen. Unzulässige Spitzenpegel (kurzzeitige Geräuschspitzen) treten schon abstandsbedingt nicht auf. Die maßgeblichen Immissionsorte (Ortsrand Ottersried) liegen mehr als 280 m zur Betriebsgrenze entfernt.
Zudem bedarf es für den Betrieb des Lagerplatzes mit Recycling- und Aufbereitungsanlage eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG. 

Für das Bauvorhaben wurde eine Alternativenprüfung der Standorte durchgeführt. Der Bauherr hat darüber hinaus weitere Flächen im Gemeindegebiet untersucht, die am 06.07.22 in der Gemeinderatsitzung vorgestellt wurden. Die Alternativstandorte schieden aus den unterschiedlichsten Gründen aus.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr