Bürger 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.2.2.25

Sachverhalt

Stellungnahme:
Gegen den am 14.09.2022 bekanntgegebenen Bebauungsplanes Nr. 48 möchten wir folgende Einwände vorbringen.

Der Eingriff in die Natur wird sehr kritisch gesehen. Wie aus dem Umweltbericht zu entnehmen ist, ist die Begehung noch nicht komplett abgeschlossen. Diese muss jedoch unbedingt vor Inbetriebnahme der Anlage abgeschlossen sein, da sonst der Eingriff in die Natur nicht ausreichend gewürdigt ist. Seltene und geschützte Arten sind zu schützen!

Es ist nicht ersichtlich, wie mit Abwässern umgegangen wird. Die aus der Waschanlage entstehenden Abwässer können verunreinigt sein. Wird dieses einfach in die umliegenden Flächen versickert? Es ist klarzustellen, wie mit den Abwässern aus der Anlage umgegangen wird.

Bei Regenereignissen sowie immer öfter auftretenden Starkregenereignissen ist davon auszugehen, dass Brechmaterialien stark ausgespült werden. Auch hier kann es zu schädlichen Umwelteinwirkungen kommen.

Fehlender Wasseranschluss:
Gerade in heißen Zeiten erhöht sich die Waldbrandgefahr (geplante Fläche ist von Wald umgeben) erheblich. Die dort abgestellten Pkws, Lkws, Bagger, Lader etc. können in Brand (z.B. durch weggeworfene Zigarettenkippen) geraten. Wie sollte dort ein Brand gelöscht werden? Sind die Feuerwehren mit einbezogen worden?

In der Planung wird auf ein öffentliches Stromnetz verzichtet. Wie funktioniert das, wenn die Waage ausfällt, weil der Akku leer ist oder einfach ausgeschaltet wird? Abwiegungen und· Transporte müssen laut Bayrischen Abfallgesetz (BayAbfG) dokumentiert werden.

Umwelt- und Fachbericht/ Geotechnisches Gutachten: Diese fehlen!

Durchführungsvertrag:
Was wird genau in diesem Vertrag geregelt?
Wann wird gebaut? Wer zahlt was? Zulässige Lärmwerte? Betriebszeiten? Wie viele LKW Fahrten pro Tag? Wie oft wird der Brecher/ Siebanlage in Betrieb sein?

Aus praktischen Erfahrungswerten weiß man, dass Herr Schneider auch samstags nachmittags eine Brecher-Anlage in Betrieb hat. Deshalb müssen Betriebszeiten unbedingt festgelegt werden. Zu unserer Erholung soll es am Wochenende ruhig sein, keine Mehrbelastung durch Lärm und Lkw Fahrten!

Warum kümmert sich die Gemeinde Rohrbach ausschließlich um die Interessen von Herrn Schneider bzw. der Firma Schneider Erdbau bzw. der Firma Schneider Recycling GmbH und nicht auch um die anderen betroffenen Gemeindebürger und Anlieger des geplanten Gebietes?

Insoweit kann abschließend gesagt werden, dass das geplante Vorhaben an dieser Stelle nicht umgesetzt werden soll, da die gesunden Lebensverhältnisse von Mensch, Tier und Umwelt zu stark beeinträchtigt werden.

Abwägung:
Punkt 1 - Artenschutzrechtliche Begehung
Die artenschutzrechtlichen Begehungen wurden 2022 bereits abgeschlossen und besitzen eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Ergebnisse daraus sowie entsprechend Maßnahmen (Ausgleich, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen) werden im Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) detailliert dargestellt und ausgearbeitet. Die Maßnahmen werden verpflichtend festgesetzt und in alle Unterlagen entsprechend eingearbeitet. Somit kann ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat und zugleich der Eingriff ausgeglichen wird. Die saP wird im 2. Verfahrensschritt den Verfahrensunterlagen beigefügt und mit ausgelegt. 

Punkt 2 - Abwasser
Eine Errichtung einer Waschanlage ist auf dem Gelände nicht geplant. In Abstimmung mit dem WWA Ingolstadt wurde ein entsprechendes Entwässerungskonzept für Niederschlagswasserbeseitigung entwickelt. In diesem Konzept wurde auch ein entsprechendes Starkregenereignis berücksichtigt.

Punkt 3 - Fehlender Wasseranschluss
Die Fachstelle des abwehrenden Brandschutzes wurde am Verfahren beteiligt und hat eine notwendige Löschwassermenge vorgegeben. Das erstellte Löschwasserkonzept berücksichtigt diese Vorgaben.

Punkt 4 - Fehlendes Stromnetz
Auf den Dächern des Unterstandes und der Halle wird eine PV-Anlage mit zugehörigem Batteriespeicher entsprechend der Bedürfnisse dimensioniert und errichtet. Dies ist für den Betrieb ausreichend. 

Punkt 5 - Fehlende Unterlagen.
Die angesprochenen fehlenden Unterlagen werden bis zum 2. Verfahrensschritt (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) ergänzt und nachgereicht. Dies ist eine übliche und rechtmäßige Vorgehensweise. In der Präambel wurde hierauf bereits hingewiesen.

Punkt 6 - Durchführungsvertrag
In der Begründung wird unter Punkt 9 zum Durchführungsvertrag Stellung bezogen. Der Begründung wird in einer Anlage eine Betriebsbeschreibung beigefügt, die Aussagen zu Betriebszeiten, LKW-An- und Abfahrten etc. enthält. Betriebszeiten können im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Es ist ausschließlich ein Betrieb zur Tagzeit (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zulässig. Nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) ist ein Betrieb unzulässig. Die Werte ergeben sich aus der gesetzlichen Norm „TA Lärm“ (Ziffer 6.4). In der Betriebsbeschreibung wird hierauf näher eingegangen. Für den Betrieb der Anlage bedarf es zudem einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit entsprechenden Auflagen seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr