Bürger 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.2.2.35

Sachverhalt

Stellungnahme:
ich bin Eigentümerin einer Doppelhaushälfte in Ottersried. Hiermit lege ich Einspruch gegen die Ausweisung des Sondergebietes und Bau des oben genannten Vorhabens ein. Diese Anlage gehört meiner Meinung nach nicht in die Nähe eines Wohngebietes. Die entstehenden, erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Staub, sind für den Ort nicht zumutbar. Weiterhin kommt noch ein erheblicher Schwerlastverkehr hinzu. Diese Anlage muss in einem Industrie-/Gewerbegebiet errichtet werden, dass keine Belästigungen im Wohnbereich entstehen und die schöne Natur erhalten bleibt.

Abwägung:
Punkt 1 - Lärm- und Staubbelastung
Die gewerblichen Nutzungen der Firma Schneider verursachen sowohl aus lufthygienischer Sicht als auch aus schalltechnischer Sicht Emissionen und Immissionen. Zulässige Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bleiben jedoch eingehalten. Um genaue Werte zu erhalten, wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten (schalltechnische Untersuchung) beauftragt, welches zum nächsten Verfahrensschritt beigelegt wird.
Gemäß schalltechnischer Untersuchung des Ingenieurbüro Kottermair GmbH vom 23.06.2023 (Projekt-Nr. 7760.1/2021-TM) sind unzulässige Immissionen nicht zu befürchten. Die zulässigen Immissionsrichtwerte (IRW) nach Ziffer 6.1 TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - aktuelle Fassung 2017) bleiben um mindestens 19,1 dB(A) unterschritten. Die Beurteilungspegel liegen somit mehr als 10 dB(A) unter den IRW, so dass sämtliche Immissionsorte nicht im Einwirkbereich der Anlage i.S. Ziffer 2.2 nach TA Lärm liegen. Unzulässige Spitzenpegel (kurzzeitige Geräuschspitzen) treten schon abstandsbedingt nicht auf. Die maßgeblichen Immissionsorte (Ortsrand Ottersried) liegen mehr als 280 m zur Betriebsgrenze entfernt.
Zudem bedarf es für den Betrieb des Lagerplatzes mit Recycling- und Aufbereitungsanlage eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG. 

Für den 2. Verfahrensschritt wurde ein Fachgutachten für Luftreinhaltung in Auftrag gegeben, welches auch die Staubbelastung untersuchte. Dieses wird zum nächsten Verfahrensschritt mit ausgelegt. Im Ergebnis gilt es festzuhalten, dass unzulässige Staubimmissionen aufgrund der betrieblichen und topografischen Gegebenheiten nicht zu besorgen sind. Der erforderliche Stand der (Minderungs-)Technik ist erfüllt.

Punkt 2 - Schwerlastverkehr
Für die Beurteilung der zulässige Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten beauftragt, in dem auch die zu erwartenden Verkehrsbewegungen enthalten sind.

Punkt 3 - Anlage im Industrie-/Gewerbegebiet
In einem Gewerbe- oder Industriegebiet ist die Ansiedlung eines Lagerplatzes mit Aufbereitung von Aushubmaterialien, in dem Bürogebäude allgemein zulässig sind, aus immissionsschutzfachlicher Sicht nicht zu befürworten, da Lärm- und Staubimmissionen, auch bei Einhaltung des Standes der Technik aufgrund der eingesetzten und zu verarbeitenden Materialien gegeben sind. Umso mehr ist bei vorhandenen oder zulässigen sog. Betriebsleiterwohnungen die Genehmigungsfähigkeit i. d. Regel nicht gesichert. In der Begründung wird zum Thema Immissionsschutz ausführlich Stellung bezogen.

Punkt 4 – Erhalt der Natur
Mittlerweile wurden der Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt und werden zum nächsten Verfahrensschritt beigelegt. Daraus resultierende Vermeidungsmaßnahmen für die Schutzgüter werden vorgesehen und entsprechend in die Planunterlagen eingearbeitet. Schädliche Umweltauswirkungen können somit nicht erkannt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr