Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.3.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
  1. Bereich Landwirtschaft
Das Plangebiet (gut 2,4 Hektar) wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Somit sollte der Erhalt der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen beachtet werden, um eine vielfältig strukturierte und bäuerlich ausgerichtete Landwirtschaft für die regionale Versorgung der Bevölkerung mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen zu erhalten, zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Wir geben den dauerhaften landwirtschaftlichen Flächenverlust zu bedenken.

Laut den Planunterlagen ist eine Grünfläche mit Bäumen im Süden, Westen und Norden des Plangebietes zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen angedacht. Bezüglich der Grenzbepflanzung zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen werden ab einer Bewuchshöhe von zwei Metern Grenzabstände von mindestens vier Metern zum Nachbargrundstück empfohlen, um künftige Beeinträchtigungen zu vermeiden.

  1. Bereich Forsten
Durch die Planung ist direkt keine Waldfläche nach Art. 2 BayWaldG betroffen. Angrenzend zur geplanten Anlage befindet sich Wald im Westen auf Fl.Nr. 1767, 1766, 1777 und im Süden auf Fl.Nr. 1776, 1772/2, 1772/0, 1770. Diese Bestände bestehen überwiegend aus Fichten und Kiefern.

Eine Baumwurfzone von 25 m wurde bei der Planung mitberücksichtigt. In dieser Zone befinden sich laut Planungsunterlagen keine Anlagen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen.
Wir haben aus forstrechtlicher und forstfachlicher Sicht keine Einwände. 

Hinweis:
Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Randbäume in Folge von Witterungsereignissen oder aber auch infolge verringerter Standfestigkeit aufgrund von Schädigungen oder krankheitsbedingten Wurzelfäulen unvorhergesehen umfallen und damit Anlagen bzw. Einfriedungen schädigen könnten.

Aufgrund des veränderten und ungünstigen Haftungsrisikos ist es aus unserer Sicht empfehlenswert für den jeweils angrenzenden Waldbesitzer, dass der Anlagenbetreiber eine Haftungsausschlusserklärung abgibt. Auch können regelmäßige Baumkontrollen hilfreich sein, um Schäden an Einfriedungen oder Anlagen zu verhindern.

Abwägung:
Punkt 1 Bereich Landwirtschaft
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Aus gemeindlicher Sicht wird an der Planung am gegenständlichen Standort festgehalten. 
Die Anregungen zu den geplanten Bäumen beziehen sich auf die Bebauungsplanebene und werden in dortigem Verfahren abgewogen. 


Punkt 2 Bereich Forsten
Die Abgabe einer Haftungsausschlusserklärung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die Anregung wird an den Vorhabensträger weitergegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr