Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.3.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:

Die Gemeinde Rohrbach möchte auf ihrem Gemeindegebiet für ein Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, eine Fläche von ca. 2,4 ha für die temporäre Lagerung von Erdaushub und die Aufbereitung des Materials durch eine mobile Brechanlage nutzen. Nachdem das Vorhaben auf den Flurnummern 1799, 181O und 1811 der Gemarkung Rohrbach nicht fortgeführt wird (Bebauungsplan Nr. 47), ist der gegenständliche Bebauungsplan Nr. 48 nun auf Flurnummer 1769 der Gemarkung Rohrbach vorgesehen. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan geändert (11. Änderung). Es wird Folgendes angeregt:

Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung:

  1. Begründung
Die Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ist noch nicht ausreichend. Die Begründung sollte einerseits knapp und allgemein verständlich sein. Andererseits müssen Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung gemäß § 2a Satz 2 BauGB in der Begründung ausreichend dargelegt werden. Es wird angeregt, die Begründung hinsichtlich der Belange der Erschließung zu ergänzen, z.B. sollten neben Angaben zur verkehrlichen Erschließung (vgl. Kapitel 9.) z.B. auch Angaben zu Wasserversorgung und Entwässerung sowie bezüglich Elektrizität bzw. sonstigen Leitungen getroffen werden.


  1. Umweltbericht
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Normalverfahren sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht bildet gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 2 BauGB einen gesonderten Teil der Begründung. Im Regelverfahren ist eine Umweltprüfung gemäß § 1a BauGB durchzuführen und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen sind zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht dient gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und 4c BauGB der Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange. Die Planunterlagen sind im nächsten Verfahrensschritt unbedingt durch einen Umweltbericht zu ergänzen.


  1. Redaktionelle Anregungen

Begründung
  • Unter Kapitel 6.1 Regionalplan müsste es wohl ,,... des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes ... " heißen.


Abwägung:
zu Punkt 1
Die Begründung wird noch hinsichtlich Angaben zu Elektrizität, Wasserver- und Entsorgung und Leitungen ergänzt.

zu Punkt 2
Der Umweltbericht wird zum nächsten Verfahrensschritt beigelegt.

zu Punkt 3
Die redaktionellen Anregungen werden zur Kenntnis genommen und eingearbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr