Bürger 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.3.1.24

Sachverhalt

Stellungnahme:
Ich erhebe Einspruch gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48, Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried und 11. Änderung des Flächennutzungsplans. 

Ich habe die Ausführung zur Ausweisung des Sondergebiets Ottersried intensiv gelesen. Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass wir dieses Sondergebiet benötigen. Aus meiner Sicht ergibt sich aus der Maßnahme mehr als die „Bezeichnung Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried".

Es wird in der heutigen Zeit so viel über Flächenversiegelung diskutiert, aber wenn es in der eigenen Gemeinde darum geht, wird von der Gemeinde scheinbar bedenkenlos solchen Vorhaben zugestimmt obwohl bekannt ist, dass es im Umkreis von Rohrbach einige solcher Anlagen gibt, die noch Kapazitäten frei hätten.

Ich möchte allen die sich mit diesem Projekt in der Gemeinde Rohrbach befassen nochmal zu denken geben, das sind Baumaßnahmen die man nicht einfach so rückgängig machen kann, sondern die wir unseren Enkeln und Urenkeln vererben. ·

Sehr geehrter Hr. Bürgermeister ich kann mich an eine Sitzung erinnern in der es auch um diese Anlage aber an einem anderen Standpunkt ging, den wir Gambacher erfolgreich abwehren konnten. In dieser Sitzung sagten sie, dass meine Generation (ich wurde 1957 geboren) für diese Umweltverschmutzung verantwortlich ist. Sie machen aber heute nichts anderes in dem sie Flächenfraß unterstützen wo es nicht zwingend notwendig ist.

Abwägung
Punkt 1 - Bedarf einer Anlage
Das Vorhaben entspricht dem Abfall-Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), nach dem bestimmte Stoffe und Materialien zur Wiederverwendung aufbereitet werden sollen.
Somit leistet dieses einen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen und dient zur Sicherstellung des Schutzes des Menschen und der Natur bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen, was ein übergeordnetes öffentliches Interesse darstellt. 

Punkt 2 - Flächenversiegelung
Flächenversiegelungen lassen sich bei der Ausweisung neuer Baugebiete nicht vermeiden. Durch verschiedene Vermeidungsmaßnahmen wird der Versiegelungsgrad reduziert. Zudem wird der Eingriff bilanziert und an anderer Stelle wieder ausgeglichen. Von bedenkenlosem Zustimmen zu einer solchen Anlage kann keine Rede sein. Vielmehr hat sich der Gemeinderat intensiv mit dem Bauvorhaben auseinandergesetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr