Bürger 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1.3.1.27

Sachverhalt

Stellungnahme:
Nachdem Herr Schneider aus Ottersried den ursprünglich geplanten Standort für das Betonbrechwerk und die Humusaufbereitungsanlage nach oben auf den Berg verlagert hat, geht man scheinbar davon aus, dass Lärm und Geruch sich in den noch bestehenden Wald verzieht.

Für Bewohner des südöstlichen Randgebiets Gambach stellt sich natürlich die Frage: Wen vertritt der Gemeinderat samt Bürgermeister?

Hat irgendjemand aus dem Gemeinderat schon mal getestet, wie hoch der Lärmpegel bei Ostwind am Ortseingang (aus Richtung Rohr) ist und welche Abgasschwaden von der Autobahn kommen. Oder muss man persönliche Kontakte pflegen um wenigsten mal ernsthafte Überlegungen in Gang zu bringen, welche Auswirkungen dieses Bauvorhaben hat.

Abgesehen von den kürzlich vermehrten Aussagen unserer Staatsregierung: ,,Natur künftig nicht mehr so häufig zu versiegeln", ist diese Recyclinganlagenplanung ein Schlag ins Gesicht.

Nachdem es in unserem und Nachbarlandkreisen bereits Anlagen für diese Recyclingzwecke gibt, wäre es m. E. viel zweckmäßiger diese Anlagen zu erweitern um die Entsorgungsprobleme zu bewältigen.

Bei der Entscheidung sollten weder Befindlichkeiten des Bauherrn, noch Bequemlichkeiten der Entscheider, sondern die Sicherung der Rechte der Bewohner und die Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen.

Abwägung:
Es wurde zu den beiden Bauleitplanverfahren „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplanes“ (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Abwägungsvorschläge, die sich auf Anregungen zum Bebauungsplan beziehen (formale Abwägung erfolgt auf BPL-Ebene), sind vollständigkeitshalber nachrichtlich dargestellt. 

Punkt 1 - Lärm- und Geruchbelastung
Die gewerblichen Nutzungen der Firma Schneider verursachen sowohl aus lufthygienischer Sicht als auch aus schalltechnischer Sicht Emissionen und Immissionen. Zulässige Immissionsrichtwerte(-anteile) für Gewerbelärm gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bleiben jedoch eingehalten. Um genaue Werte zu erhalten, wurde für das Bauleitplanverfahren ein Immissionsgutachten (schalltechnische Untersuchung) beauftragt, welches zum nächsten Verfahrensschritt beigelegt wird.
Gemäß schalltechnischer Untersuchung des Ingenieurbüro Kottermair GmbH vom 23.06.2023 (Projekt-Nr. 7760.1/2021-TM) sind unzulässige Immissionen nicht zu befürchten. Die zulässigen Immissionsrichtwerte (IRW) nach Ziffer 6.1 TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - aktuelle Fassung 2017) bleiben um mindestens 19,1 dB(A) unterschritten. Die Beurteilungspegel liegen somit mehr als 10 dB(A) unter den IRW, so dass sämtliche Immissionsorte nicht im Einwirkbereich der Anlage i.S. Ziffer 2.2 nach TA Lärm liegen. Unzulässige Spitzenpegel (kurzzeitige Geräuschspitzen) treten schon abstandsbedingt nicht auf. Die maßgeblichen Immissionsorte (Ortsrand Ottersried) liegen mehr als 280 m zur Betriebsgrenze entfernt.
Zudem bedarf es für den Betrieb des Lagerplatzes mit Recycling- und Aufbereitungsanlage eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG. 

Für den 2. Verfahrensschritt wurde ein Fachgutachten für Luftreinhaltung in Auftrag gegeben, welches auch die Staubbelastung untersuchte. Dieses wird zum nächsten Verfahrensschritt mit ausgelegt. Im Ergebnis gilt es festzuhalten, dass unzulässige Staubimmissionen aufgrund der betrieblichen und topografischen Gegebenheiten nicht zu besorgen sind. Der erforderliche Stand der (Minderungs-)Technik ist erfüllt.

Punkt 2 - Flächenversiegelung
Flächenversiegelungen lassen sich bei der Ausweisung neuer Baugebiete nicht vermeiden. Durch verschiedene Vermeidungsmaßnahmen wird der Versiegelungsgrad reduziert. Zudem wird der Eingriff bilanziert und an anderer Stelle wieder ausgeglichen.
Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung erfolgte nach dem aktuellen Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ von 2021, worin bereits die BayKompV eingeflossen ist. Der Eingriff und somit auch die Flächenversiegelung kann vollständig durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet kompensiert werden; externe Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich.

Punkt 3 - Anlagen in Nachbarlandkreisen
Auf Erweiterungsmöglichkeiten bereits bestehender Anlagen in Nachbarlandkreisen oder Nachbargemeinden hat die Gemeinde Rohrbach keinen Einfluss. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen und dient zur Sicherstellung des Schutzes des Menschen und der Natur bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen, was ein übergeordnetes öffentliches Interesse darstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 09:06 Uhr