Diskussion und Entscheidung über weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Gemeinderates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Vorstellung der Entwurfsplanung ist zum weiteren Vorgehen bezüglich der Generalsanierung Rathaus zu entscheiden.
Die angespannte Finanzsituation aktuell wie auch wohl in den nächsten Haushaltsjahren ist hinlänglich bewusst. Eine Generalsanierung des Gebäudes mit den prognostizierten Gesamtkosten i.H.v. ca. 5,7 Mio. € muss daher kritisch hinterfragt werden. Der grundsätzliche Handlungsbedarf für die Sanierung eines öffentlichen Gebäudes bei einem Alter von über 40 Jahren ist jedoch bekannt. Ein Verschieben der Maßnahme auf einen späteren Zeitpunkt (mittel- oder langfristig) erhöht zwangsweise die Baukosten sowie die Abnutzungserscheinungen des Gebäudes samt Infrastruktur und dem damit verbundenen Gefahrenpotential (z.B. Wasserrohrbruch). Auf die nach wie vor vorhandenen Schadstoffe gemäß Gutachten wird verwiesen. Ebenfalls tritt die durch den ursprünglich geplanten WC-Trakt-Anbau geschaffene Mehrfläche an Büroräumen bei Nicht-Umsetzung einer Generalsanierung nicht ein. Dies beschränkt die personelle Entwicklung beim Verwaltungspersonal im bestehenden Rathaus.
Wird keine Generalsanierung durchgeführt, gilt es über einen „Plan B“ nachzudenken. Die Verwaltung hat sich unter den Gesichtspunkten, dass
- es sich beim Rathaus um das Aushängeschild einer Gemeinde handelt,
die bestehenden bau- und brandschutzrechtlichen Mängel ohnehin zeitnah zwingend zu lösen sind,
grundlegende bausubstantielle Mängel zeitnah gelöst werden sollten, sowie
eine Verbesserung des Raum- uns Arbeitsklimas für die Rathausbesucher und Mitarbeiter erzielt werden könnte,
mit einem ersten Vorschlag für eine mögliche „Lightversion“ einer Teilsanierung des Gebäudes auseinandergesetzt. Diese Maßnahmen wurden unter der Annahme, die grundsätzliche Generalsanierung erst in ca. 15 Jahren wieder aufzugreifen, definiert. Der Großteil der Maßnahmen haben aus heutiger Sicht auch bei einer späteren Generalsanierung Bestand.
Maßnahmenpaket „Sanierung Light“:
Nr.
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Maßnahmenvorschlag
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Bemerkung
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1.)
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Antrag auf Nutzungsänderung für bisher nicht genehmigte Bestandsräume (Bauantrag mit Brandschutznachweis über das gesamte Gebäude)
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zwingender zeitnaher Handlungsbedarf;
Ziel: zulässige Nutzung aller Räumlichkeiten im Rathaus in allen Geschossen (dringender Raumbedarf)
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2.)
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Erforderliche Brandschutzmaßnahmen gemäß Nutzungsänderung (u.a. Brandwarnanlage, Rauchschutztüren, Brandschottungen Leitungsdurchführungen, Ertüchtigung Kellerdecke, Umbau/Neubau Fenster im Dachgeschoss zum Anleitern als Sicherstellung 2. baulicher Rettungsweg)
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siehe Nr. 1.)
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3.)
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Erneuerung Fenster (auf Süd-/Westseite mit integriertem Sonnenschutz)
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energetischer Sanierungsbedarf (insb. Aufheizung Räume im Sommer), Verbesserung Lärmschutz, ausreichende Lüftung durch Lüftungskonzept erzielbar
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4.)
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Erneuerung der Zimmertüren
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bisher sehr hellhörig (Datenschutz!), energetische Verbesserung
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5.)
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Erneuerung der WC-Trakte im EG und OG inkl. Steigleitungen (Wasser/Abwasser)
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Sanitäranlagen über 40 Jahre alt, Integration Behinderten-WC, Vorbeugung von Leitungsschäden in den nächsten Jahren, ggf. inkl. Leitungen des ehem. Floriansstüberl im KG
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6.)
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Einbau Treppenlifter in Bestandstreppenhaus (von EG ins OG)
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teilweise Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden; Verbesserung der Rathaus- nutzung für eingeschränkte/ gehbehinderte Bürger; Hinweis: ein eingeschränkter/gehbehinderter Mitarbeiter hätte grundsätzlich Anspruch auf Zugänglichkeit aller Geschosse
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7.)
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Sanierung/Ertüchtigung des Dachgeschosses (Besprechungsraum groß und Sozialraum)
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mögliche Maßnahmen (Umfang im Detail noch festzulegen):
- Einbau weiterer Fenster / Umbau bestehender Öffnungen (z.B. Gaube) zur Verbesserung der Anleiterbarkeit (2. Baulicher Rettungsweg)
- Erneuerung Rauputz / Anstrich
- Möblierung / Bodenbelag
- Ergänzung Sparrendämmung im Speicher
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8.)
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Erneuerung Beleuchtung
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Umstellung auf LED-Lampen
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9.)
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Einbau Schließanlage
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im Rahmen Erneuerung der Türen; Vereinfachung der Schlüsselverwaltung (analog anderer gemeindlicher Liegenschaften)
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10.)
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Neuanstrich Außenfassade bei Fenstertausch
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hierbei Ausbesserung von bestehenden Putzschäden
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11.)
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Auflösung des Traumzimmers zur Schaffung weiterer Büroflächen
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Platzbedarf dringend geboten; Trauungen werden künftig im Tabeki-DG abgehalten
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12.)
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Ergänzung Lüftungs-/Entfeuchtungsanlage im Keller
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zur Verbesserung des Raumklimas (u.a. Aktenablage). Aktuell hohe Luftfeuchtigkeit.
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13.)
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Beibehaltung der Büros im ehemaligen Sitzungssaal
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Platzbedarf dringend geboten; Auslagerung des Sitzungssaales künftig weiterhin bis etwaiger Generalsanierung
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14.)
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Optional: Erneuerung EDV-Verkabelung
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einzelne Verbindungsprobleme; min. im Zuge Erneuerung WC-Trakt-Leitungen Vorsehung von neuen Steigleitungen je Geschoss zu Serverraum
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15.)
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Optional: Errichtung PV-Anlage
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Beitrag Klimaschutz; Abstimmung mit Denkmalschutz; 22 kWp auf Süddach möglich; Strombedarf ca. 24.000 kWh
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16.)
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Optional / weiterer Bauabschnitt:
- Umbau Kopierraum im EG zu weiteren Büroflächen (z.B. Bürgerservice)
- ggf. mit Verlagerung des Haupteinganges in den Zwischenbau
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Einbau weiterer Fenster (derzeit nicht ausreichende Belichtung) -> ggf. min. Fenstereinbau bei Gewerk Fensteraus- tausch mitmachen
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17.)
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Optional / weiterer Bauabschnitt:
- Sanierung ehem. Floriansstüberl im KG (z.B. Umbau zu Archivräumen)
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Als nächste Schritte wird vorgeschlagen, den Antrag auf Nutzungsänderung samt Brandschutznachweis (+ ggf. Statikanforderungen) vorzubereiten sowie die Erstellung einer Kostenschätzung für die weiteren der Maßnahmen „Sanierung Light“ auszuarbeiten. Hierzu werden die bereits mit der Generalsanierung betrauten Fachbüros im erforderlichen Maße weiter zu beauftragen (als Erweiterung/Modifizierung des bestehenden Auftrages).
Nach Prüfung und Kostenaufbereitung für die Maßnahmen „Sanierung Light“ ist hierüber gesondert Beschluss zu fassen.
Beschluss 1
Die Generalsanierung des Rathauses im heute von den Fachplanern vorgestellten Gesamtumfang wird derzeit nicht weiterverfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Beschluss 2
Es herrscht Einigkeit, dass eine Nutzungsänderung zum bestehenden Gebäude hinsichtlich der nicht genehmigten Räume einschließlich eines Brandschutzkonzeptes über das gesamte Gebäude erstellt und beantragt wird. Ebenso wird in diesem Zuge die gutachterliche Untersuchung der Rippendecken für erforderlich gehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2024 09:31 Uhr