Tektur Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, Fl.Nr. 904/19, Gemarkung Rohrbach (Obermühle 14 und 14a)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 14.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Obermühle“.
Zu der Tektur zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Stellplätzen, zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses vom 29.01.2024 behandelt, sind weiter Antragsunterlagen eingegangen.
Laut dem gegenständlich vorliegenden Freiflächenplan wurden an der Süd-Ost Seite Geländeauffüllungen bis 0,15 m über der hinteren Gehwegsbegrenzung vorgenommen.
Gemäß textlicher Festsetzung IIa Nr. 8 des Bebauungsplanes „Obermühle“ sind Aufschüttungen nur bis auf Höhe der hinteren Gehwegsbegrenzung zulässig.
Des Weitern ist auf Grund der geänderten Höhensituation die festgesetzte maximale Traufhöhe von 3,60 m gemessen von der Höhe der hinteren Gehwegsbegrenzung bis Verschneidung Außenwand-Dachhaut um 0,15 m überschritten.
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor. Hinsichtlich der Befreiung von der Traufhöhe liegt ein genehmigter Bezugsfälle im Baugebiet vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Ein Ableiten von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig eine entsprechende bauliche Maßnahme auf dem Grundstück zur Zurückhaltung ist noch nachzurüsten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 15 „Obermühle“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 03.05.2024 07:37 Uhr