Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Es ist geplant auf einer Fläche von ca. 2 ha eine Freiflächen Photovoltaikanlage mit Technikgebäuden zu errichten. Das Bauvorhaben wurde bereits am 25.09.2023 in der Bauausschusssitzung behandelt, auf die Niederschrift wird verwiesen.
Das Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) BauGB als privilegiertes Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Mit der gegenständlich vorliegenden Planung ist die an der Grundstücksgrenze verlaufende Wasserleitung DN 200 AZ der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ incl. des geforderten Schutzstreifen von der Bebauung freigehalten. Die Wasserleitung incl. Schutzstreifen muss immer frei zugänglich sein, der Bereich muss außerhalb der Umzäunung des Geländes liegen.
Da Abweichungen beim Leitungsverlauf gegenüber der Bestandspläne nicht ausgeschlossen werden können, ist die Lage der Leitung vom Antragsteller, im Beisein eines Wasserwartes, mittels Suchschlitzen zu prüfen. Ggf. sind bei der Ausführung nochmal Anpassungen erforderlich, sollte ein abweichender Leitungsverlauf gegenüber den Bestandpläne festgestellt werden.
Weiter weisen wir auf das PV-Standortkonzept der Gemeinde Rohrbach hin und bitten um Beachtung der Restriktionen.
Mit der Gemeinde Rohrbach ist noch ein Vertrag, zur kommunalen Beteiligung an Freiflächen-PV in Form der 0,2 ct/kWH-Abgabe, abzuschließen.
Die Grundstückszufahrt ist an der GV-Straße Gambach-Stöffel gesichert.
Ein Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung ist nicht möglich.
Bei Bedarf ist für die Leitungsverlegung im öffentlichen Verkehrsbereich mit der Gemeinde Rohrbach rechtzeitig ein Gestattungsvertrag abzuschließen.