Anfrage Aufstellen eines Warenautomaten am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 14.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Uns liegt eine Anfrage zum Aufstellen eines Verkaufsautomaten auf dem Grundstück der Fl.Nr. 41 Gemarkung Fahlenbach (Hauptstraße 23), am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach, vor. 

Laut Anfrage werden im Automaten Snacks, gekühlte Getränke und Gegenstände des alltäglichen Bedarfs angeboten. 
Der Automat benötigt nur 1-2 m² Fläche, eine vorhandene Stromversorgung wäre wünschenswert, kann aber auf Kosten des Antragstellers gelöst werden.

Ein Mietvertrag mit monatlicher Miete, sowie Übernahme der anfallenden Stromkosten wird zugesichert. 
Zur Entsorgung des anfallenden Verpackungsmülls wird am Automaten ein Mülleimer aufgestellt, der im Rahmen der regelmäßigen Befüllungen des Automaten durch den Antragsteller geleert wird.
Der genaue Standort ist mit dem Antragsteller bei einer Ortsbesichtigung abzustimmen.

Aus baurechtlicher Sicht können Warenautomaten gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei aufgestellt werden. Evtl. erforderlicher Brandschutz ist mit dem Landratsamt noch abzustimmen.  

Beschluss

Das Aufstellen eines Warenautomaten am Gemeinschaftshaus in Fahlenbach wird nicht gestattet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 07:37 Uhr