Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Satteldaches auf den bestehenden Garagen, Fl.Nr. 170/22, Rohrbach (Mautanger 16)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Mühlweg“.
Es ist geplant auf der bestehenden Doppelgarage ein Satteldach mit einer Dachneigung 20° zu errichten, weil die Flachdachabdichtung bereits nach 6 Jahren undicht ist.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- 7 m giebelständiger Grenzausbau statt max. 6,50 m zulässiger giebelständiger Grenzausbau
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht kann die beantragte Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 40 „Am Mühlweg“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.06.2024 11:35 Uhr