Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Dacheindeckung, Fl.Nr. 136/25, Gemarkung Fahlenbach (Paulinusring 1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 24.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Etzwiesen III“.
Es ist geplant die Dacheideckung beim Neubau des Einfamilienhauses mit Garage und Carport mit anthrazitfarbenen matten Dachziegeln auszuführen anstatt mit rot bzw. rotbraunen matten Dachziegeln oder Betonsteinen gemäß der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan „Etzwiesen III“.
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Eine Befreiung ist dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus gemeindlicher Sicht können die beantragten Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mitgetragen werden. Vergleichsfälle liegen im Baugebiet bereits vor. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf isolierte Befreiung mit der erforderlichen Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 36 „Etzwiesen III“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2024 13:34 Uhr