Nutzungsänderung von einem Teil der Spenglerei in Gottesdiensträume für die freie Kirchengemeinde Rohrbach e.V., Fl.Nr. 1046/9, Gemarkung Rohrbach (Robert-Bosch-Straße 9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 11.11.2024 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Bahnhof“.

Es ist die Änderung der Nutzung eines Teilbereiches der Werkstatt mit Büro und Ausstellungsräume (Baugenehmigung AZ: Z 800/88 v. 15.09.1988), sowie die in der Baugenehmigung AZ S 1517/92 v. 11.03.1993 als Speicher dargestellte Teilfläche  im Dachgeschoss des Betriebsleiterwohnhauses in Gottesdiensträume für die frei Kirchengemeinde Rohrbach e.V. geplant.  

Das Grundstück befindet liegt im Geltungsbereich des Baubauungsplanes Nr. 6 „Am Bahnhof“ im Bereich des Gewerbegebietes.
Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO können in einem Gewerbegebiet Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. 
Aus gemeindlicher Sicht kann die Ausnahme erteilt werden, weil durch die beantragte Nutzung keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Auf dem Baugrundstück sind einschl. der Garagenstellplätze 12 Stellplätze nachgewiesen. Zur Berechnung des Stellplatzbedarfes fehlen in den Antragsunterlagen Angaben über die Anzahl an Sitzplätzen im Gottesdienstraum sowie Mehrzweckraum Stuhlkreis, diese sind noch nachzureichen ggf. ist der Stellplatznachweis anzupassen. 

Die Erschließung ist weiterhin gesichert. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.  

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag auf Nutzungsänderung das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2024 09:41 Uhr