Information und Beschluss zum beantragten Halteverbot in der Fahlenbacher Straße aus BA-Sitzung 29.04.2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 11.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 29.04.2024 wurde bezüglich der Parksituation in der Fahlenbacher Straße diskutiert, da dies auch Diskussionsgegenstand in einer der Bürgerversammlungen war. Hier wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, die Anlieger der Fahlenbacher Straße Hs.-Nrn. 14 bis 28 sowie die Hs.-Nrn. 25 und 25 A über die rechtliche Situation schriftlich aufzuklären. Am 15.05.2024 erging dieses Schreiben wunschgemäß an die Anlieger.
Dieses Schreiben hat leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt.
Am 23.10.2024 wurde mit zwei Mitarbeiterinnen der Verwaltung sowie Herrn Steckermeier (Leiter der Verkehrsüberwachung) der NWS Sicherheitsservice GmbH die Situation vor Ort angeschaut. Herr Steckermeier sprach sich grundsätzlich gegen das Verbot aus, rechtlich möglich wäre es natürlich. Herr Steckermeier sieht in der Fahlenbacher Straße die Gefahr, dass durch das Verbot eine „Einladung zum Rasen“ entsteht; die ordnungsgemäß geparkten Fahrzeuge stellen ein Hindernis das, um den Verkehr bezüglich der Geschwindigkeit runter zu regulieren. Die Verwaltung sieht die Situation ebenfalls so.
Herr Haltmayer der Polizeiinspektion Pfaffenhofen gab am 24.10.2024 folgende Stellungnahme per E-Mail ab (Auszug):
Sehr geehrte Frau Kölbl,
ein generelles HV ist meiner Meinung nach nicht notwendig. Dies würde nur den Parkdruck in der näheren Umgebung erhöhen. Die Fahrzeuge müssen ja irgendwo abgestellt werden. Mit dem Problem parkender Lkw´s innerhalb geschlossener Ortschaften, wurde ich schon öfter kontaktiert. Nachdem ich die jeweiligen Fzg.-Halter/Firmen verständigt habe, wurden diese Fahrzeuge dann nicht mehr abgestellt. Gem. § 12/III a StVO ist das Parken innerhalb geschl. Ortschaften mit Kfz über 7,5 t Gesamtmasse in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Der Ausschuss wird ersucht über die geplante Maßnahme zu diskutieren und zu beschließen.
Beschluss
Es wird an der Fahlenbacher Straße kein Halteverbot bzw. zeitlich beschränktes Halteverbot angeordnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2024 09:41 Uhr