Neubau eines Büros, Betriebsleiterwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 1041/26, Gemarkung Rohrbach (Werner-von-Siemens-Straße 8)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 16.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Bahnhof“.
Mit dem vorliegenden Antrag wird für die bereits errichteten Büros, Betriebsleiterwohnung und Doppelgarage die Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragt. 2009 wurde für das Vorhaben eine Genehmigungsfreistellungsverfahren beantrag, da gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO Wohnungen für Betriebsleiter im Gewerbegebiet nur Ausnahmsweise zugelassen werden können, ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Die Pläne entsprechen den aus dem Jahr 2009 vorliegenden Unterlagen, mit Ausnahme des zusätzlichen Balkons auf der Westseite und der beiden kurzen Balkone an der Nordseite.
Das Gebäude ist im Rohbau bereits seit mehr als 10 Jahren errichtet, jedoch bis dato nicht fertiggestellt, daher ist die Erforderlichkeit der Betriebsleiterwohnung aus gemeindlicher Sicht nicht nachzuvollziehen, zumal die angebaute Lagerhalle bereits für den Betrieb genutzt wird und der Betriebsinhaber seinen Betrieb auch ohne vorhandene Betriebsleiterwohnung führen kann. Aus gemeindlicher Sicht kann dem Vorhaben daher nicht zugestimmt werden.
Die Bauaufsichtsbehörde wird um Prüfung gebeten, ob der Bauherr zur Fertigstellung des gesamten Gebäudes aufgefordert bzw. verpflichtet werden kann.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück zu errichten ein entsprechender Stellplatznachweis ist noch zu erbringen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt dem Bauantrag kein Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Datenstand vom 19.02.2025 07:49 Uhr