Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Dorfheime und Feuerwehrhäuser in Fahlenbach, Gambach, Rohr und Waal


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16.11.2023 (siehe Anlage) formulierte die Dorfgemeinschaft Rohr-Rinnberg eine Stellungnahme zum Erhalt des Dorfmittelpunktes von Rohr. Kernaussagen daraus sind:
  1. Erhalt des zentralen Dorfmittelpunktes am Maibaum mit Spielplatz und altem Feuerwehrhaus muss erhalten bleiben.
  2. Ein gemeinsames Feuerwehrgebäude mit der Dorfgemeinschaft wird befürwortet und als beste Lösung gesehen. Auch aus Kostengründen wird ein gemeinsames statt zwei getrennter Gebäude bevorzugt.
  3. Sollte trotzdem ein getrenntes Feuerwehrhaus errichtet werden, dann ist das bestehende "alte" Feuerwehrhaus von der Gemeinde als Dorfheim zu erhalten, unterhalten und zu sanieren - unter Eigenleistung der Einwohner.
  4. Die Dorfgemeinschaft will bei der Standortplanung des (gemeinsamen) Feuerwehrhauses und / oder Dorfheimes einbezogen werden.

Im Rahmen der letzten Sitzung des AK Feuerwehrhaus am 22.01.2024 wurde dieses Schreiben aus Feuerwehrsicht diskutiert. Die Gemeinschaftsfeuerwehr Gambach-Rohr-Waal respektiert nach Aussage der Kommandanten die angebrachten Punkte der Dorfgemeinschaft, hält jedoch weiterhin eine eigenständige Lösung unabhängig von den Vereinen für sinnvoll und langfristig weniger konfliktbehaftet. Auch der Gemeinderat sieht eine separate Lösung als die zukunftsfähigere an.

Anlässlich der jedoch berechtigten Sorgen um die Zukunft der noch vorhandenen Feuerwehrhäuser soll heute ein Grundsatzbeschluss zum Erhalt dieser Gebäude gefasst werden. Dieser Beschluss wurde bereits in nichtöffentlicher Sitzung vom 07.02.2024 vorberaten und den Dorfgemeinschaften am 08.02.2024 zur Vorabinformation zugestellt. Bis zur Rückmeldefrist am 26.02.2024 gingen keine anderslautenden Meinungen ein.

Beschluss

Die Gemeinde nimmt das Schreiben der Dorfgemeinschaft Rohr vom 16.11.2023 wohlwollend zur Kenntnis. Sie bekennt sich aus diesem Anlass zum Erhalt der Dorf- und                             (Feuerwehr-)Gemeinschaftshäuser an den Standorten in Waal 8, Rohr 39,  Gambach 9 und Fahlenbach, Hauptstraße 23. Dazu gehört die Übernahme der laufenden Betriebskosten, die Übernahme von Planungs- und Materialkosten sowie Kosten von Fremdfirmen, sofern Eigenleistung nicht möglich ist, bei Sanierungen der Gebäudehülle und die unentgeltliche Bereitstellung des Gebäudes für gemeindliche Vereine und Gruppierungen. 
Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde bei der Sanierung ist die Bereitschaft zur Eigenleistung durch die örtliche Bevölkerung. Der Zeitpunkt für eine Sanierung muss sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde und möglichen Fördermitteln richten. Für die Beschaffung von Ausstattung und Mobiliar mit Ausnahme der in der Gemeinde vorhandenen Standard-Betischung und -Bestuhlung sind die Vereine und Gruppierungen selbst zuständig.
Die Dorfheime sollen ausdrücklich nicht den Charakter einer Gastwirtschaft haben. Sie dienen lediglich der öffentlichen Zusammenkunft der Gemeindebürger zur Wahrnehmung gemeinnütziger Tätigkeiten. Private Veranstaltungen sind nicht zulässig. Für Vereinsveranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht (z.B. Dorffeste) behält sich die Gemeinde vor, die Kosten für Reinigung, Strom und Wasser in Rechnung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 10:56 Uhr