Europawahl 2024 - Hinweise zur Plakatierung und Höhe Erfrischungsgeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.03.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

1. Hinweis zur Plakatierung
Aufgrund der vielen Nachfragen und Beschwerden bezüglich der Wahlplakate informiert die Verwaltung, dass für die anstehende Europawahl Plakatwände aufgestellt werden. Wahlplakate dürfen zukünftig nur auf den Wänden und im direkten Umfeld angebracht werden. In der heutigen Sitzung wird auch über die Änderung der Verordnung über öffentliche Anschläge in der Gemeinde Rorhbach Beschluss gefasst. Die Standorte der Plakatwände können der Anlage zur Plakatierverordnung entnommen werden. 

2. Beschluss zum Erfrischungsgeld
Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. In § 10 Europawahlordnung lautet die Empfehlung, je 35 € für den Vorsitzenden des Wahlvorstandes zu gewähren. 
Bürgermeister Christian Keck schlägt vor, für die Europawahl 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für jedes Mitglied des Wahlvorstandes festzulegen. 

Beschluss

Für die Europawahl 2024 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2024 10:56 Uhr