Rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft. Zu Beginn umfasst dieser die Kinder der ersten Klasse. Bis 2029 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang dazu, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Das Betreuungsangebot muss mit der Unterrichtszeit acht Stunden täglich umfassen. Die Schließzeiten dürfen maximal vier Wochen (20 Werktage) im Jahr betragen. Die Schüler müssen nicht 8 Stunden betreut werden, es können auch kürzere Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden.
Der Rechtsanspruch könnte erfüllt werden als:
- Angebot unter der Schulaufsicht: Gebundene Ganztagsschule, Offene Ganztagsschule, Mittagsbetreuung
- BayKiBiG-Angebote: Kooperativer Ganztag (Verzahnung von Schule und Jugendhilfe)
- Heilpädagogische Tagesstätten
Derzeitige Betreuungssituation
Caritas Pfaffenhofen a.d. Ilm – Mittagsbetreuung im Schulgebäude
80 Kinder mit Mittagessen im 2-Schichten-System, davon bleiben 28 Kinder bei der Hausaufgabenbetreuung, also über 14 Uhr hinaus.
Kinderhaus Tabeki - Kinderhort
2 Hortgruppen mit je 25 Kindern 50 Plätze
Gesamt:
Derzeitige Unterbringung von 130 Kindern möglich.
Grundsätzlich kann im Kinderhaus Tabeki noch eine dritte Gruppe mit 25 Plätzen geschaffen werden, sofern der Bedarf an Kindergartenplätzen nicht eine 2. Kindergarten-Gruppe erfordert. Dann entfällt diese Möglichkeit.
Die Gemeinde Rohrbach kann mit den vorhandenen Gegebenheiten aktuell den Bedarf an Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder erfüllen. Für die Zukunft sind zur Erfüllung des Rechtsanspruches jedoch bauliche Maßnahmen erforderlich.
Betreuungsbedarf
Derzeit werden in Bayern ca. 55 Prozent der Schüler am Nachmittag betreut und es wird angenommen, dass bis zum Jahr 2029 dieser Bedarf auf 80 Prozent ansteigen wird. Die Gemeindeverwaltung hat auf dieser Basis in Zusammenarbeit mit der Schulleitung eine Prognose für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeitet.
Schuljahr 2026/2027 – 1. Klasse:
Schulkinder insgesamt: 80 Kinder Prognose (80%): 56 Kinder
Schuljahr 2027/2028 – 1. und 2. Klasse:
Schulkinder insgesamt: 150 Kinder Prognose (80%): 120 Kinder
Schuljahr 2028/2029 – 1. bis 3 Klasse:
Schulkinder insgesamt: 230 Kinder Prognose (80%): 190 Kinder
Schuljahr 2029/2030 – 1. bis 4. Klasse:
Schulkinder insgesamt: 280 Kinder Prognose (80%): 220 Kinder
Daraus ergibt sich ein Delta von 90 Plätzen.
Betreuungsform und Raumsituation
Am 22. Februar 2024 fand eine Gesprächsrunde mit der Schulleitung, Mitarbeiterinnen der Regierung von Oberbayern – Förderstelle, den Vertreterinnen der Caritas Pfaffenhofen als Träger der Mittagsbetreuung und der Gemeindeverwaltung zur Deckung des Deltas von 90 Plätzen statt.
Gemeinde und Schulleitung würden gerne an den beiden Betreuungskonzepten „Erweiterte Mittags- und Hausaufgabenbetreuung“ sowie „Kinderhort“ festhalten, da damit den Bedürfnissen der Eltern sehr flexibel entsprochen werden kann.
Die Räumlichkeiten der bisherigen Mittagsbetreuung sind bestens geeignet, den Rechtsanspruch zu erfüllen. Hier müssen nur Maßnahmen zum sommerlichen Hitzeschutz umgesetzt werden.
Zudem wäre im Altbau-Dachgeschoss der Schule genügend Platz, um bis zu drei weitere Gruppen (insg. 75 Plätze) unterzubringen. Hierzu muss jedoch eine Sanierung durchgeführt werden.
Betreuung
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Einrichtung
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Bauteil
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Kapazität
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Erläuterung
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Kinderhort
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Kinderhaus Tabeki
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KG
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50 (+ 25)
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3. Gruppe möglich, wenn nicht von Kindergarten belegt
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Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
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Schule Rohrbach
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Mittelbau-DG
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75 (akt. 80)
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Vorhandene Räume
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Altbau-DG
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75
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Generalsanierung nötig
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Neubau-DG
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(+ 25)
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Doppelnutzung Seminarraum für Kurzgruppe möglich
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GESAMT
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200 (+ 50)
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Generell ist eine Mensa nötig, um die Mittagsverpflegung durchführen zu können. Das aktuelle Schülercafé stößt schon jetzt an seine Kapazitätsgrenzen. Bei 220 Kindern (80 %) und Essen in 2 Schichten muss die Mensa eine Größe von ca. 110 Plätzen aufweisen. Wenn die 50 Hortkinder separat im Kinderhaus essen, wären ca. 85 Plätze ausreichend.
Bürgermeister Keck hat dazu bereits folgende Maßnahmenliste erarbeitet:
- „Mittelschul-Bau“ (unterer Eingang):
- Schaffung einer Mensa mit Ausgabeküche im EG beim aktuellen Schülercafé + Foyer mit min. 85 Plätzen. Prüfen Erweiterungsmöglichkeiten auf 110 Plätze
Ggf. durch Öffnung des Foyers durch bestehende Fensterstürze in Richtung Pausenhof..
- Generalsanierung Dachgeschoss (auch energetisch) für bis zu 3 zusätzliche Mittagsbetreuungsgruppen = 75 Schüler
- In diesem Zug: Errichtung PV-Anlage
- Barrierefreie Erschließung vom EG bis ins DG (Fördervoraussetzung)
- Beurteilung der in diesem Zusammenhang zwingend notwendigen Maßnahmen im Bereich KG und 1. Stock, sprich: „Wenn man das EG und das DG anpackt, was muss dann zwingend im restlichen Gebäude gemacht werden?“
- „Mittelbau“ (Ort der jetzigen Mittagsbetreuung):
- Sicherstellung Brandschutz DG (Vermutung: Ersatz der Wendeltreppe gegen geradläufige Treppe, bodentiefer Ausstieg)
- Ergänzung sommerlicher Hitzeschutz DG
- Ergänzung Schallschutz DG
- Umrüstung Beleuchtung auf LED
- Ggf. barrierefreier Übergang vom „Mittelschul-Bau“ zum „Mittelbau“ im DG (keine Idee) oder EG (Treppenlift)
- „Neubau“ (Grundschule)
- Ergänzung außenliegender sommerlicher Hitzeschutz DG
- Ergänzung Schallschutz DG
- Umrüstung Beleuchtung auf LED
Förderung
Für die Ganztagsbetreuung unter der Schulaufsicht in Form der Mittagsbetreuung stellt der Gesetzgeber folgende Fördermittel zur Verfügung.
- Landesförderung – BayFAG plus
Fördersatz bei vergleichbaren Projekten (Kiga / Kinderhaus): Ca. 50 %.
Bei Förderungen nach dem BayFAG ist die Finanzkraft der Gemeinde die Bemessungsgrundlage, die im Vorfeld nicht genau beziffert werden kann, sondern je Maßnahme gesondert berechnet wird.
- Landesförderung – FAGplus15
Zusätzlicher Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf obige Förderung
Ca. 65 % Fördersatz zu erwarten.
Zusätzlich: Landesförderprogramm Ganztagesausbau
- Je neu geschaffenem Platz wird darüber hinaus eine Pauschale von 4.500 € gewährt. Bei 3 zusätzlichen Gruppen mit je 25 Kindern ist mit einer Fördersumme von 337.500,-- € zu rechnen.
Die genannten Fördermittel werden nur bis Ende 2026 bewilligt und die Maßnahmen müssen bis zum Ende 2027 abgeschlossen sein.
Zeitplan
Die Zeitschiene sollte folgt abgearbeitet werden:
- Noch in 2024: Beauftragung Machbarkeitsstudie, Beschluss zum weiteren Vorgehen, Einleitung Auftragsvergabe Objektplanung
- In 2025: Ggf. bereits Umsetzung kleinerer Maßnahmen aus Paket 2 und 3 (Schallschutz, Sonnenschutz, Brandschutz) Für Paket 1: Planung, Bauantrag, Firmen-Ausschreibungen, Förderanträge
- In 2026 und 2027: Umsetzung Paket 1
Die Verwaltung sollte entsprechend in der Sache tätig werden, wozu ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich ist, damit die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Ganztagsplatz im Schulalter gewährleistet werden kann.