Entlastung der Jahresrechnung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 3.2

Sachverhalt

2. Bürgermeister Hochmuth übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz des Gemeinderates, da 1. Bürgermeister Keck wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO (Gemeindeordnung) von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist. 

Da sowohl die örtliche Prüfung als auch die Feststellung der Jahresrechnung 2022 durchgeführt wurde, kann gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung gleichzeitig auch über die Entlastung beschlossen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht für die Jahresrechnung 2022 gem. Art. 102 GO die Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr