Neubau Hochbehälter St. Kastl - Genehmigung der Ausgleichszahlung an die Fa. GfW


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Die Firma GfW erhielt ursprünglich einen Auftrag für die Errichtung der hydraulischen Anlagen am Hochbehälter St. Kastl in Höhe von (netto) 259.030,00 €.

Aufgrund entfallener Leistungen >10% macht GfW gegenüber der Waaler Gruppe einen Anspruch auf entgangenen Gewinn geltend und forderte ursprünglich 14.135,27 €. Diese Summe stützt sich auf einen Ausgleich der entgangenen Gemeinkosten, da hier eine Unterdeckung der Allgemeinen Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten und des kalkulierten Gewinns vorliegt. In Rücksprache mit dem Ing.-Büro Kienlein und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband konnte die Summe deutlich reduziert werden, indem die zusätzlichen Nachträge 1 bis 4 gegengerechnet wurden. Die Fa. GfW verzichtet darüber hinaus auf die in der geprüften Schlussrechnung reduzierten Stundenlohnarbeiten, was einem Kostenansatz von 1.635,00 € netto entspricht. Dies soll auch als Entgegenkommen gewertet werden, da die Inbetriebnahme erwartungsgemäß für alles Seiten zeitintensiv war. Die Fa. GfW hat den Kürzungen bereits schriftlich zugestimmt. Die Stellungnahme des Ingenieurbüros Kienlein sowie die Ausgleichsberechnung ist dem TOP beigefügt.

Für das Spülen des Hochbehälters sind bei den Stadtwerken Pfaffenhofen Kosten in Höhe von 29.590,29 € brutto angefallen. Es stand die Frage im Raum, ob diese an die Firma GfW weiterverrechnet werden können.
Hierfür wurde beim Ingenieurbüro Kienlein ebenfalls eine Stellungnahme angefordert. Die Stellungnahme, die Rechnung der Stadtwerke sowie die Stundenaufstellung der Stadtwerke sind dem TOP beigefügt. Gemäß der Stellungnahme können die Stunden nicht an die Firma GfW weiterverrechnet werden, da diese nur beauftragt waren, die hydraulische Anlage nach Fertigstellung zu reinigen, zu spülen und zu desinfizieren. Dies wurde im Wesentlichen auch durch eine von GfW beauftragte Firma durchgeführt. Die Beprobung der Leistung erfolgte vereinbarungsgemäß durch die Stadtwerke. Zudem war wohl vereinbart, dass die Spülarbeiten zwischen den einzelnen Gewerken ebenfalls durch den Auftraggeber/die Stadtwerke erfolgen mussten.

Beschluss

Die Ausgleichszahlung in Hohe von 5.809,32 € netto an die Fa. GfW wird genehmigt. Auf eine Weiterverrechnung der Kosten für das Spülen der Stadtwerke Pfaffenhofen an die Fa. GfW wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr