Ausbau Serbenweg - Beschluss über Nachtragsangebot für Entsorgungskosten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum Projekt „Ausbau Serbenweg“ wurde seitens Fa. BGS ein Nachtragsangebot i.H.v. brutto 32.060,06 € vorgelegt. Der Bodenaushub sowie der Asphaltabbruch wurden beprobt. Hierbei hat sich herausgestellt, dass zum Teil eine höhere Schadstoffbelastung sowie in größerer Menge vorliegt, als dies im Rahmen der Bodenuntersuchung vom Gutachter festgestellt werden konnte. Aus dem damaligen Gutachten ergaben sich keine derartigen Hinweise auf die nun vorliegenden Belastungsklassen, so dass dies auch nicht in die Kostenschätzung einfließen konnte. Der Anteil des belasteten Bodenaushubs beträgt ca. 330 m³ bei einem Gesamt-Aushub von rund 1.800 m³ (entspricht ca. 600 t.). Der Asphaltabbruch umfasst ca. 35 t.
Unter Berücksichtigung der bereits in der Kostenschätzung kalkulierten Entsorgungskosten fallen unter dem Strich noch Mehrkosten i.H.v. brutto 18.239,74 € brutto an. Zu beachten gilt, dass die Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Massen gemäß Entsorgungsnachweisen erfolgt.
Unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Erkenntnisse und Entsorgungskosten, gilt es aus Sicht der Verwaltung nochmals zu überdenken, ob der in der GR-Sitzung vom 28.06.2023 beschlossene Rückbau des abzweigenden Feldweg-Teilstücks (entlang der Parzelle „Kirchenweg 12a“) tatsächlich umgesetzt werden soll. Aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht reicht – gemäß Rechtsberatung Bayer. Gemeindetag – eine Absperrung bzw. Abtrennung des Feldweges aus. Die Abtrennung (Rückbau auf eine Tiefe von ca. 2-3 m) ist bereits im Wege der Bauarbeiten erfolgt, so dass hierfür nur geringe Entsorgungskosten (ca. 500,- €) für die ausgebaute Asphaltdecke hinzukommen (Entsorgung zusätzlich zum Gesamthaufwerk). Allein die Entsorgungskosten für den restlichen Feldweg (ca. 65 m lang) könnten sich auf ca. brutto 8.500,- € zzgl. Ausbaukosten belaufen.
Die Gesamtentsorgungskosten wurden gemäß Flächenschlüssel (Fahrbahn Gemeinde / Gehweg mit Bauraum und Angleichungsarbeiten Erschließungsträger) zwischen Gemeinde und Erschließungsträger Wipflerplan aufgeteilt. Dem Erschließungsträger liegt folglich ein Nachtragsangebot i.H.v. brutto 33.181,34 € (entspricht Mehrkosten i.H.v. brutto 29.905,25 € nach Abzug bisher kalkulierter Kosten) vor. Gemäß § 5 Erschließungsvertrag ist zur Beauftragung dessen die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Es sprechen keine Gründe gegen eine Zustimmung.
Beschluss 1
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat genehmigt das bezeichnete Nachtragsangebot der Fa. BGS hinsichtlich der Entsorgungskosten für den Serbenweg. Dem weiteren Nachtragsangebot betreffend der anteiligen Entsorgungskosten des Erschließungsträgers Wipflerplan wird gemäß § 5 Erschließungsvertrag zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschlussvorschlag 2:
Der gemäß Sitzung vom 28.06.2023 beschlossene Rückbau des vom Serbenweg abzweigenden Feldweges wird nicht durchgeführt. Der Weg wird entsprechend abgesperrt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr