Bekanntgaben und Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2024 ö 14

Sachverhalt

  1. Gestaltung des Kreisverkehrs an der Staatsstraße 2232
In der Gemeinderatssitzung vom 07.02.2024 hat 3. BGM Vachal die Verwaltung zur erneuten Kontaktaufnahme mit dem Staatlichen Bauamt bzgl. der ursprünglich geplanten Gestaltung des Kreisverkehres an der Staatsstraße 2232 aufgefordert. BGM Keck war hierzu am 11.03. mit dem Abteilungsleiter Herrn Uslar in Kontakt. Es besteht weiterhin keine Aussicht auf Genehmigung der Hopfendolde auf dem Kreisverkehr. Hierzu seien die Vollzugshinweise zum Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, zitiert:

„Feste Hindernisse in der Kreisinsel sind an KVP [Kreisverkehrsplätzen] außerorts grundsätzlich zu vermeiden. Als Regelfall soll eine leicht ansteigende linsenförmige Hügelfläche mit Staudenbewuchs vorgesehen werden. Ist auf allen Knotenpunktzufahrten die zulässige Geschwindigkeit <= 50 km/h, können in Ortsrandlage und innerorts starre Einbauten im Einzelfall nach sorgfältiger Abwägung der Verkehrssicherheitsbelange zugelassen werden.“

Die von 3. BGM Vachal als Referenzobjekte übersendeten Kreisverkehre mit Skulpturen in Zusmarshausen, Waakirchen und Steinbach im Wald liegen zwar an Staatsstraßen, befinden sich aber alle innerhalb eines Ortsschildes. Somit gilt hier Tempo 50. Aktuell gilt an der ST 2232 Tempo 80.

Diese Erkenntnis wurde Herrn Kempf mitgeteilt. Die Eröffnung des neugestalteten Kreisverkehrs findet am 16.05.2024 um 15 Uhr statt. Die Dolde wird nunmehr nebenan installiert.


  1. Warenautomat in Fahlenbach, Hauptstraße
In der GR-Sitzung vom 07.02.2024 wurde auf den bestehenden Warenautomaten vor dem Gebäude der ehemaligen Bäckerei Elfinger und dem darin u.a. enthaltenen „besonderen“ Warensortiment (Kondome und Schwangerschaftstests) aufmerksam gemacht. Nachdem dies augenscheinlich einen Anziehungspunkt für Schulkinder darstellt, wurde in Hinblick auf eine mögliche Gefährdungssituation der Kinder beim Überqueren der Straße eine Prüfung auf etwaiges hoheitliches Einschreiten der Gemeinde gefordert. 
Seitens der Verwaltung wurde der Sachverhalt geprüft. Der Automat befindet sich auf Privatgrund. Eine Handhabe auf hoheitliches Einschreiten besteht demnach grundsätzlich nicht. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Maßnahmen nach LStVG) kann hier nicht erkannt werden. Die Querung der Straße ist per Fußgängerüberweg möglich. 

  1. Temporeduzierung auf der Staatsstraße 2232
Auf nochmaligen eindringlichen Hinweis auf die zugesagte Temporeduzierung im Rahmen des Kreisverkehrbaus erließ die Verkehrsbehörde des Landkreises am 03.04.2024 ein Tempolimit auf 70 km/h vom Kreisverkehr bis zum Abzweig „Straßhöfe“ auf der ST 2232.

Datenstand vom 14.05.2024 15:05 Uhr