Beschluss über Vorbereitung des Wasserschutzgebietsverfahrens "Feilenforst" und Antrag auf beschränkte Erlaubnis zur Wasserentnahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Basierend auf den rechtlichen Vorgaben zur vorrangigen Förderung von oberflächennahem Grundwasser ist im zukünftigen Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ ein vorrangiger Anschluss der Brunnen VI, VII, VIII durchzuführen. Diese oberflächennahen Brunnen sind ausschlaggebend für die Bemessung des späteren Wasserschutzgebietes im Bereich Feilenforst. Der Tiefbrunnen IX bedingt einen deutlich geringeren Schutzgebietsumgriff und wird im Wasserschutzgebietsverfahren mitberücksichtigt.
Um bereits ohne festgesetztes Wasserschutzgebiet den Probebetrieb der Brunnen starten zu können, kann gemäß Art. 15 Abs. 1 BayWG i.V.m § 10 WHG auf Antrag eine beschränkte Erlaubnis auf eine vorzeitige Förderung von Trinkwasser von der unteren Wasserrechtsbehörde erteilt werden. Seitens der unteren Wasserrechtsbehörde wurden hier 5 Jahre Bewilligungszeitraum in Aussicht gestellt, um die Nitratveränderungen im Grundwasser beobachten zu können.
Daher ist zur vorzeitigen Erschließung und Wasserförderung über die Brunnen VI, VII und VIII ein Antrag auf beschränkte Erlaubnis gemäß Art. 15 Abs. 1 BayWG i.V.m § 10 WHG zu stellen. In diesem Zusammenhang ist eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchzuführen, da die beantragte Fördermenge 100.000 m³/Jahr übersteigt.
In Vorbereitung auf ein späteres Schutzgebietsverfahren muss zudem ein hydrogeologisches Basisgutachten sowie eine Alternativenprüfung (=Begründung, warum genau im Feilenforst Brunnen betrieben werden sollen) beauftragt werden. Dies ist wiederum Grundlage beim Wasserwirtschaftsamt, um in einem späteren zweiten Schritt einen Schutzgebietsvorschlag erarbeiten zu können.
Zur Erstellung der vorbenannten Unterlagen liegt ein Angebot des Ing.-Büros Dr. Knorr GmbH zum Angebotspreis von 20.727,00 € (netto) auf Honorarbasis vor.
Zusammenstellung
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Hydrogeologisches Basisgutachten
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8.460,00 €
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Alternativenprüfung
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4.660,00 €
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Wasserrechtsverfahren § 15 WHG
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2.435,00 €
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Umweltverträglichkeitsvorprüfung
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4.185,00 €
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Zwischensumme
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19.740,00 €
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5% Nebenkosten
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987,00 €
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Summe Gesamt Netto:
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20.727,00 €
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Im Verwaltungshaushalt sind auf Haushaltsstelle 8150.65500 entsprechende Mittel vorhanden.
Beschluss
Das Wasserschutzgebiet „Feilenforst“ zur langfristigen wasserrechtlichen Sicherung der Brunnen VI bis IX soll vorbereitet werden. Hierzu soll ein hydrogeologisches Basisgutachten sowie eine Alternativenprüfung durchgeführt werden. Zur vorzeitigen Wasserförderung ist ein Antrag auf beschränkte Erlaubnis inkl. Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorzubereiten und zu stellen. Hierzu wird das Ing.-Büro Dr. Knorr GmbH zum Angebotspreis von 20.727,00 € (netto) beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 12:20 Uhr