Beschluss über Anschaffung von Notstromaggregaten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Zum Betrieb der definierten Leuchtturm-Standorte, der Wärmestuben und der kommunalen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist folgende Stromversorgung vorgesehen:

Objekt
Zweck
Beschaffung notwendig?
Typ
Leistung
Kostenschätzung (brutto, Stand 02/2024)
Feuerwehrhaus Rohrbach
Leuchtturm
2024
Stationär
65 kVA
20.000 €
Feuerwehrhaus Fahlenbach
Leuchtturm, Wärmestube
2024
Stationär
45 kVA
16.000 €
Feuerwehrhaus Rohr *
Leuchtturm
Bei Neubau
Stationär


Turmberghalle
Wärmestube
Nein, Nutzung vorh. Hochwasser-Aggregat
Mobil
40 kVA

Hochbehälter St. Kastl
Wasser
Nein, bereits vorhanden
Mobil


Wasserhaus Waal
Wasser
Nein, bereits vorhanden
Stationär


Hochwasserschleuse **
Hochwasser
2024
Mobil
14 kVA
8.500 €
Kanal-Pumpstationen Waal, Gambach ***
Kanalnetz
2024
Mobil (Zapfwelle)
40 kVA
5.000 €
Pumpstation Rohrbach ****
AZV
Nein, Nutzung vorh. Hochwasser-Aggregat
Mobil
60 kVA

Kläranlage Königsfeld
AZV
2024 (über AZV)
Stationär
170 kVA
30.000 €


Investitionsbedarf Gemeinde 2024
49.500 €


Investitionsbedarf AZV 2024
30.000 €

* Da ohnehin gerade ein Neubau geplant wird, soll dort eine stationäre Notstromversorgung umgesetzt werden.
** Die Hochwasserschleuse besitzt eine Notstromeinspeisung, aber kein passendes Aggregat. Aggregat wird ansonsten für Bauhof genutzt.
*** Hier ist ein Zapfwellenaggregat vorgesehen. Zum Betrieb ist ein Traktor des Bauhofes zu nutzen.
**** Im Hochwasserfall ist der Betrieb der Pumpstation nicht mehr notwendig, da das Wasser ohnehin in die Ilm abgeschlagen wird. Ob in Rohrbach oder an der Kläranlage, ist irrelevant.

Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind unter der Haushaltsstelle 1400.93500 65.000 € für die Beschaffung von Notstromaggregaten vorgesehen. Im Vermögenshaushalt des AZV liegt noch ein Haushaltsausgaberest i.H.v. 60.000 € zur Deckung vor.

Bei den oben genannten Kosten handelt es sich rein um die Kosten der Aggregate. 

Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung endgültige Angebote einholen und die Beschaffung im Rahmen der geltenden Geschäftsordnung in die Wege leiten. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem dargestellten Bedarf über die Anschaffung von Notstromaggregaten in 2024 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen, dabei sollen auch gebrauchte bzw. generalüberholte Aggregate berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.07.2024 09:00 Uhr