Beschluss über Modifizierung Bebauungsplanentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Fortschreibung der Planung haben sich folgende Modifizierungen des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben:
- Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Im Einmündungsbereich der Zuwegung zum Betriebsgelände ist an der Kreisstraße PAF 21 ein Sichtdreieck planzeichnerisch im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzt. Aufgrund der minimalen Tangierung der Fl.Nr. 1814, Gemarkung Rohrbach, musste in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ eingegriffen werden. Dies hatte eine Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ im Rahmen der Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ zur Folge (s. Beschluss vom 15.11.2023).
Zwischenzeitlich wurde der Einmündungsbereich hinsichtlich des geplanten Straßenausbaus von einem Ing.-Büro detailliert beplant und mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises Pfaffenhofen abgestimmt. Im Ergebnis kann das Sichtdreieck nunmehr regelkonform ohne Tangierung der Fl.Nr. 1814, Gemarkung Rohrbach, umgesetzt werden. Die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ wird damit wieder hinfällig. Die Teilfläche der Fl.Nr. 1814, Gemarkung Rohrbach, ist folglich aus dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ heraus zu nehmen.
- Anpassung des Titels des Bebauungsplanes
Aufgrund der nicht mehr erforderlichen Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ (vgl. Punkt 1) ist der Verfahrenstitel in „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ zu ändern und der bisherige Titel-Zusatz „mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Solarpark Ottersried“ ersatzlos zu streichen. Sämtliche Verfahrensunterlagen sind entsprechend anzupassen.
- Geländeveränderungen
Unter textlicher Festsetzung Nr. 7 wurden die max. zulässigen Auffüllungen/Aufschüttungen von 2,50 m auf 3 m erhöht. Dies wurde mit der Fortschreibung der Objektplanung des Bauvorhabens erforderlich. Die geringfügige Änderung wurde bereits im Wege der laufenden Verwaltung in die Planfassung zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingearbeitet. Formal wird die Änderung nochmals vorgestellt und darüber abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt den bezeichneten Änderungsvorschlägen zu. Die bezeichneten Änderungen werden in die Entwurfsfassung des Bebauungsplans eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr