Landratsamt Pfaffenhofen - Verkehrswesen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö beschließend 2.1.2.11

Sachverhalt

Stellungnahme:
Zum Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried" geben wir folgende Stellungnahme ab:

Die Zufahrt für das geplante Sondergebiet der Gemeinde Rohrbach erfolgt über die Kreisstraße PAF21, die von Rohrbach über Ottersried nach Langenbruck führt. Es handelt sich um eine Ortsverbindungsstraße, die dem überörtlichen Verkehr dient. Die zusätzliche Belastung mit max. 35 Fahrbewegungen stellt aus verkehrsrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Problem dar.

Im Bereich der Ortsdurchfahrt beträgt die Breite durchschnittlich 5,80 m; an der engsten Stelle 5,60 m. Fußgängerwege sind keine vorhanden. Im Hinblick auf die Sicherheit der Ortsdurchfahrt wird zu bedenken gegeben, dass an den Engstellen nur noch bedingt Begegnungsverkehr von LKWs möglich ist. Die Mindestfahrstreifenbreite kann in Ausnahmefällen bis auf 2,85 m reduziert werden, wenn es sich um kurze Streckenabschnitte handelt. Doch auch das ist im vorliegenden Fall nicht mehr eingehalten. An der engsten Stelle im Ort Ottersried ist deshalb damit zu rechnen, dass einer von zwei sich begegnenden LKWs stehen bleiben oder zumindest auf das Bankett ausweichen muss.

Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine zusätzliche Belastung mit max. 35 Fahrbewegungen aus verkehrsrechtlicher Sicht grundsätzlich kein Problem darstellt. Die Bedenken bei Begegnungsverkehr an der Engstelle in Ottersried werden ebenfalls zur Kenntnis genommen, stellen jedoch ein grundsätzliches Problem in Ottersried dar. Am 06.04.2022 hat der Gemeinderat den Landkreis aufgefordert, die Kreisstraße PAF 21 im Bereich der Ortsdurchfahrt Ottersried aufgrund des schlechten baulichen Zustandes sowie der mangelnden Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger (fehlender Gehweg) zu sanieren. Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen hat nun in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, dass für die Ortsdurchfahrt Ottersried eine Grunderwerbsplanung für einen straßenbegleitenden Gehweg innerorts erstellt werden soll.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr