Landkreis Pfaffenhofen - Kreiseigener Tiefbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö beschließend 2.2.1.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
Bei der o.g. 11. Änderung des FNP ist ein Teil der Kreisstraße PAF-21 betroffen.

Das erforderliche Einvernehmen besteht, wenn folgende Auflagen erfüllt werden:

  1. Die Gemeinde Rohrbach sowie der Tiefbau des Landkreis Pfaffenhofen planen im Bereich der Zufahrt an der Kreisstraße PAF-21 einen unselbstständigen Geh- und Radweg zu errichten. Die Zufahrt ist dergestalt zu planen und zu errichten, dass dem Bau des Geh- und Radwegs nichts entgegensteht. Hierzu ist die Planung der Zufahrt unbedingt mit dem für die Planung des Geh- und Radwegs zuständigen Fachplaner (Ingenieurbüro WipflerPLAN, Pfaffenhofen) abzustimmen.

  1. An der Einmündung der Zufahrt in die Kreisstraße PAF-21 müssen ausreichende Sichtfelder vorhanden sein. Die Sichtfelder sind frei von jeglicher Bebauung, Bepflanzung und Lagerung von mehr als 0,80 m Höhe über Straßenoberkante zu halten und wie folgt zu bemessen: 
Schenkellänge auf der Zufahrt:                                3 m
Schenkellängen auf der Kreisstraße bei 50 km/h:        70 m

  1. Die Zufahrt zum Lagerplatz ist von der Kreisstraße bis zum Lagerplatz auf eine Länge von mindestens 50 m straßenmäßig auszubauen und bituminös zu befestigen. Im Anschluss daran ist die Zufahrt mit einer Schottertragschicht zu befestigen.

  1. Damit an der Einmündung des Feldweges in die Kreisstraße ein 2-spuriger Verkehr möglich ist, ist dieser auf eine Tiefe von mindestens 25 m mit einer Breite von mindestens 5,50 m anzulegen. Im weiteren Verlauf ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m ausreichend.

  1. Der Einmündungsbereich ist so zu verbreitern, dass das Bankett durch die ein- und ausfahrenden Lkws nicht beschädigt wird. Die Mindestradien müssen das Maß R = 10 m betragen. Die bestehende Grabenverrohrung ist dementsprechend zu verbreitern. Diese ist auf die Breite der Zufahrt durch einen ausreichend tragfähigen und leistungsfähigen Durchlass mit demselben Lichtmaß und Material wie schon bei der vorhandenen Verrohrung herzustellen. Der Ein- und Auslauf ist mit Böschungsstücken zu versehen und mit Natursteinen zu verkleiden.

  1. Damit es im Bereich des geplanten Geh- und Radweges zu keinen Verdrückungen kommt, ist dieser im Bereich der Zufahrt auszubauen und wie folgt herzustellen:
15 cm Schottertragschicht
12 cm Asphalttragschicht
4 cm Asphaltdeckschicht
Die Anschlüsse zum Geh- und Radweg sowie zur Kreisstraße sind unter Verwendung eines bituminösen Schmelzbandes (TOK o. ä.) mit der aufgebrachten Asphaltdeckschicht zu verschweißen.

  1. Der Beginn der Arbeiten ist dem Kreiseigenen Tiefbau des Landkreises Pfaffenhofen a.d.llm mitzuteilen (Herr Martin Reis; Tel.: 08441 27-4185; E-Mail:  martin.reis@landratsamt-pa.fde).

  1. Die Entwässerung der Einmündungsflächen muss durch entwässerungstechnische Maßnahmen so gestaltet werden, dass kein Oberflächenwasser der Kreisstraße und ihren Nebenanlagen (Entwässerungsgraben etc.) zufließen kann. Für den Zufahrtsbereich ist dem Kreiseigenen Tiefbau des Landkreises Pfaffenhofen ein Lage- und Höhenplan mit den entsprechenden Entwässerungseinrichtungen vorzulegen. Das Gefälle beim Einfahrtsbereich der Zufahrt muss mindestens 2,5 % betragen.

  1. Baustoffe, Arbeitsgeräte, Abbruchmaterial und sonstige Gegenstände dürfen auf der öffentlichen Verkehrsfläche und auf sonstigem Grund des Landkreises weder vorübergehend noch dauernd gelagert werden.

  1. Die Zufahrt ist stets ordnungsgemäß zu unterhalten und auftretende Schäden sofort zu beseitigen.

  1. Beschädigungen und Verschmutzungen der Kreisstraße sind sofort zu beseitigen. Die Kreisstraße ist bei Bedarf arbeitstäglich mehrmals zu reinigen.


Abwägung:
Die Betroffenheit der Kreisstraße PAF-21 wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Auflagen werden auf Ebene des Bebauungsplans behandelt.
 
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr