Freiwillige Feuerwehr Rohrbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Da in den Planungsunterlagen eine ausreichende Löschwasserreserve in einem unterirdischen Tank mit 48 m³ berücksichtigt wird und die Zufahrt entsprechend den Baurichtlinien für Feuerwehrzufahrten errichtet werden muss, gibt es aus Sicht der Feuerwehr Rohrbach keine weiteren Anmerkungen.
Abwägung:
Es wurde zu den beiden Bauleitplanverfahren „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ sowie „11. Änderung des Flächennutzungsplanes“ (Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB) eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die Behandlung der Stellungnahme hat daher jeweils in beiden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan- und FNP-Ebene) zu erfolgen. Abwägungsvorschläge, die sich auf Anregungen zum Bebauungsplan beziehen (formale Abwägung erfolgt auf BPL-Ebene), sind vollständigkeitshalber auf FNP-Ebene nachrichtlich dargestellt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein unterirdischer Tank mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ für die Löschwasservorhaltung vorgesehen wird. Die Zuwegung wird auf 5,50 m im Einmündungsbereich bzw. im weiteren Verlauf auf 3,50 m Breite ausgebaut und für Schwerlastverkehr ertüchtigt. Eine gesicherte Zufahrt mit Feuerwehrfahrzeugen ist damit gewährleistet.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplan-Änderungsentwurfes ist nicht erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr