Information über das Radverkehrskonzept des Landkreises und Maßnahmen für das Gemeindegebiet Rohrbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Landkreis Pfaffenhofen wurde unter Einbindung der Gemeinden ein Radverkehrskonzept erstellt. Das Ergebnis und die daraus für die Gemeinde Rohrbach vorgeschlagenen Maßnahmen wurden der Gemeinde übergeben und besprochen (siehe Anlage).
Die Maßnahmen wurden den Bauausschuss-Mitgliedern in der Sitzung vom 17.06.2024 vorgestellt und vorberatend diskutiert. Auf das Sitzungsprotokoll wird verwiesen.
Auf einigen Ortsverbindungsstraßen bzw. an Ortsdurchfahrten wird das Aufbringen von Schutzstreifen auf Fahrbahnen bzw. Durchfahrtsbeschränkungen auf Anliegerverkehr etc. empfohlen. Aus gemeindlicher Sicht sind Durchfahrtsbeschränkungen auf Anliegerverkehr nicht realisierbar. Piktogramme signalisieren eher eine falsche Sicherheit mit hohem Kostenfaktor, weil die Fahrbahnmarkierungen regelmäßig zu erneuern sind.
Zu einzelnen Maßnahmen ist im Gemeinderat über das weitere Vorgehen abzustimmen:
Maßnahme
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Empfehlung lt. Konzept
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Beschlussempfehlung
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Zuständigkeit Landkreis
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417-418 OD Ottersried (Gehweg)
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Markierung Weg mit Piktogrammkette
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Der Landkreis wird ersucht, als Interimslösung eine einseitige Piktogrammkette aufzubringen als Überbrückung bis zur Ortsdurchfahrtssanierung.
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Zuständigkeit Gemeinde
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427 Verbindungsstraße Gambach - Rohr
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Durchfahrtsbeschränkung (Anlieger frei), Geschwindigkeits-beschränkung
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Eine Durchfahrts- und Geschwindigkeitsbeschränkung der GVS wird nicht weiterverfolgt. Langfristig ist eine Verbreiterung der Straße vorzusehen. In diesem Zuge kann ein Radweg realisiert werden. Eine Verbreiterung im Bereich der Kuppe ist vorrangig zu priorisieren und der Grunderwerb ist hierfür voranzutreiben.
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428 Verbindungsstraße Rohr – Waal
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Durchfahrtsbeschränkung (Anlieger frei), Geschwindigkeits-beschränkung
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Eine Durchfahrts- und Geschwindigkeitsbeschränkung der GVS wird nicht weiterverfolgt.
Eine fußläufige Verbindung (z.B. mit Schotterweg) zwischen den Ortschaften wird niedrig priorisiert.
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429 Verbindungsstraße Waal - Rohrbach
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Durchfahrtsbeschränkung (Anlieger frei), Geschwindigkeits-beschränkung
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Eine Durchfahrts- und Geschwindigkeitsbeschränkung der GVS wird nicht weiterverfolgt.
Die Weiterführung des Radwegs ab Autobahnbücke soll weiterverfolgt werden.
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430 GVS Rohrbach – Ossenzhausen (Teilabschnitt Rb.- Abzw. Waal)
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Ausbau auf 3,50 m Breite und Beschilderung als G+R
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Die Maßnahme wird niedrig priorisiert.
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432 Verbindungsstraße Rohrbach – Ossenzhausen (bis Abzweig Bratzmühle)
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Neubau G+R m. 3,50 m Breite
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Der Teilabschnitt Abzweig Bratzmühle bis Autobahnunterführung soll vorrangig umgesetzt werden. Grundstücksverhandlungen sind weiterzuführen bzw. wieder aufzunehmen. Der weitere Verlauf ist nicht zu priorisieren.
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Parkplatz Bahnhof
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Ausstattung 4 bestehende Parkflächen mit Ladeinfrastruktur
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Bei der Überplanung der Parkfläche der derzeitigen Flüchtlingsunterkunft sollen Ladesäulen bedarfsgerecht berücksichtigt werden.
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Bahnhof Radverkehr
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Ausbau bestehende Abstellanlagen auf 150 Fahrräder
Integration von 8 Lastenradstellplätzen
Errichtung abschließbare Abstellmöglichkeiten
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Der Bedarf wird anerkannt. Die Fläche südlich des Bahnhofsgebäudes (Parkplatz Ostseite) soll bei der Bahn angefragt werden und eine Kostenermittlung durchgeführt werden.
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Zur weiteren Planung, Umsetzung der Maßnahmen und Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sind die Maßnahmen auf die nächsten Jahre zu priorisieren.
Beschluss
Den Einzelbeschlüssen zum Radverkehrskonzept des Landkreises wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.10.2024 11:38 Uhr