Information und Grundsatzbeschluss zu Bauvorhaben (Antrag auf Vorbescheid)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der TSV Rohrbach plant für das bestehende Vereinsheim sowie die Tennishalle Ersatzbauten an gleicher Stelle. Zur Abklärung der Erfolgsaussichten wird ein Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht. Hierbei soll auch die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung eines Beach-Volleyballfeldes sowie eines Nebengebäudes im südöstlichen (hochwasserfreien) Bereich angefragt werden. Der Vorstand des TSV-Rohrbach, Hr. Maier, ist zur Sitzung anwesend und erläutert das Bauvorhaben.
Bereits im Vorfeld wurden erste Abstimmungen mit dem Landratsamt Pfaffenhofen sowie dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt aufgrund der Außenbereichslage sowie Lage im amtlichen Überschwemmungsgebiet vorgenommen. Für die Ersatzbauten bedarf es eines hydraulischen Nachweises zum Hochwasserabfluss sowie zur Prüfung des erforderlichen Retentionsraumausgleiches. Der Ausgleich des zusätzlich erforderlichen Retentionsraumes könnte auf der nahegelegenen gemeindliche Fläche Fl.Nr. 1019, Gem. Rohrbach, am Altwasserweg (Nutzung als ökologische Ausgleichsfläche) erfolgen. Aus Sicht der Gemeinde sollte der hydraulische Nachweis erst zum späteren Bauantrag erbracht werden auf der dann konkreten Planungsbasis der Gebäude. Im gegenständlichen Vorbescheid soll zunächst nur die grundlegende Genehmigungsfähigkeit geklärt werden.
Aus Sicht der Gemeinde kann dem gegenständlichen Vorbescheid mit den geplanten Bauvorhaben zugestimmt werden und insoweit das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden. Die baulichen Anlagen sind hochwasserangepasst zu errichten auf Basis einer hydraulischen Berechnung. Die gemeindliche Fläche Fl.Nr. 1019, Gem. Rohrbach, könnte als Retentionsraumausgleich zur Verfügung gestellt werden, sofern hierzu die Zustimmung der Fachbehörden erfolgt.
Mit der grundsätzlichen Zustimmung des Gemeinderates zum gegenständlichen Bauvorhaben des TSV Rohrbach geht keine Zusage zu einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde einher. Der TSV Rohrbach hat als nächsten Schritt die Frage der Finanzierung des Projektes unter Akquirierung einschlägiger Fördermöglichkeiten zu klären. Die Entscheidung über eine etwaige finanzielle Beteiligung der Gemeinde kann erst im Anschluss zu gegebener Zeit in Abhängigkeit der Haushaltslage getroffen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauvorhaben des TSV Rohrbach zu und erteilt zum Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen. Eine potentielle Zusage der Gemeinde über eine finanzielle Unterstützung ist damit nicht verbunden. Der TSV Rohrbach hat als nächsten Schritt die Frage der Finanzierung des Projektes unter Akquirierung einschlägiger Fördermöglichkeiten zu klären. Die Entscheidung über eine etwaige finanzielle Beteiligung der Gemeinde kann erst im Anschluss zu gegebener Zeit in Abhängigkeit der Haushaltslage getroffen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:06 Uhr