Beschluss über Erstellung eines hydraulischen Nachweises
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Umsetzung der Neubauten des TSV Rohrbach bedarf es spätestens im Rahmen des Bauantrages der Erstellung eines hydraulischen Nachweises zur Berechnung des Hochwasserabflusses einschließlich des erforderlichen Retentionsraumausgleiches. Die gegenständliche Bauvoranfrage ist so formuliert, dass der hydraulische Nachweis erst zum späteren Bauantragsverfahren zu erbringen ist, da im Rahmen der Bauvoranfrage zunächst nur die grundsätzliche Bebauungsmöglichkeit abgeklärt werden soll. Die Entscheidung obliegt jedoch der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Pfaffenhofen), ob das hydraulische Gutachten ggf. bereits im Rahmen der Bauvoranfrage gefordert wird.
Der Gemeinderat hat grundsätzlich zu entscheiden, ob die Gemeinde bereit wäre, die Kosten für die Erstellung eines hydraulischen Gutachtens für den TSV Rohrbach als freiwillige Leistung zu übernehmen. Die Kosten wären entsprechend in den Haushalt 2025 einzustellen. Der Ausgleich des zusätzlich erforderlichen Retentionsraumes könnte auf der nahegelegenen gemeindliche Fläche Fl.Nr. 1019, Gem. Rohrbach, am Altwasserweg (Nutzung als ökologische Ausgleichsfläche) erfolgen.
Seitens der Verwaltung wurden vorab zur Kostenorientierung 3 Büros zur Abgabe eines Angebotes im Wege der beschränkten Ausschreibung aufgefordert. Alle 3 Büros gaben ein Angebot ab. Es wurden keine Nebenangebote eingereicht. Alle Angebote erfüllen die gestellten technischen Anforderungen. Es war kein Angebot auszuschließen.
Das günstigste Angebot gab das IB Bau+Plan aus München mit brutto 5.355,- EUR ab. Das Teuerste Angebot lag bei 8.808,98 EUR brutto. Hinzu kommen noch ggf. Kosten für den Bezug des Hochwassermodells beim WWA Ingolstadt.
Das IB Bau+Plan ist präqualifiziert und als leistungsfähige Firma bekannt. Es hat bereits die hydraulischen Berechnungen zur Rohrbacher Hochwasserfreilegung durchgeführt und besitzt somit örtliche Kenntnisse und Informationen.
Im Falle der Zustimmung des Gemeinderates wird vorgeschlagen, die Verwaltung zur Beauftragung eines geeigneten Fachbüros zur erforderlichen Zeit (im Stadium der Bauvoranfrage oder des Bauantrages) zu ermächtigen und die Kosten in den Haushalt 2025 einzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahme zur Erstellung des bezeichneten hydraulischen Nachweises als freiwillige Leistung für den TSV Rohrbach zu. Die Verwaltung wird mit der Beauftragung eines geeigneten Fachbüros zur erforderlichen Zeit (im Stadium der Bauvoranfrage oder des Bauantrages) ermächtigt. Die Kosten sind in den Haushalt 2025 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
Datenstand vom 16.04.2025 10:06 Uhr