Beschluss zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 50 "Gesundheitszentrum Schönwiese"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2024 ö 4.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 50 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet 

„Gesundheitszentrum Schönwiese“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die Bahnhofstraße (Kreisstraße PAF 21), Fl.Nr. 969/75 der Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 969 und 944/1 der Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch die öffentliche Straße Fl.Nr. 943/4 der Gemarkung Rohrbach 
im Westen:
durch die öffentliche Flutkanal-Fläche Fl.Nr. 943 der Gemarkung Rohrbach 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 943/Tfl., 943/2, 943/4/Tfl., 943/5 der Gemarkung Rohrbach und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein „urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO festzusetzen. Als Bebauung ist die Errichtung eines Gesundheitszentrums (Physiozentrum mit Fitnessbereich) samt Erweiterungsmöglichkeit in der Gebietsart „urbanes Gebiet“ i.S. § 6a BauNVO vorgesehen. 

Mit der Erarbeitung des Planentwurfes wurde das Ing.-Büro Eichenseher, Pfaffenhofen, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Geltungsbereich BPL Nr. 50 (.pdf)

Datenstand vom 16.04.2025 10:06 Uhr