Beschluss über die Höhe des Erfrischungsgeldes zur Bundestagswahl 2025
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) | Sitzung des Gemeinderates | 27.11.2024 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Am 23.02.2025 wird voraussichtlich die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Erfrischungsgeld zu zahlen. In § 10 Bundeswahlordnung lautet die Empfehlung, dass für den Vorsitzenden des Wahlvorstandes 35,-- € an Erfrischungsgeld zu bezahlen wäre.
Beschluss
Für die Bundestagswahl 2025 wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:10 Uhr