Beschluss über Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verbrauchsgebühr der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ wird in einem vierjährigen Kalkulationszeitraum berechnet. Der aktuelle Kalkulationszeitraum endet am 31.12.2024, so dass für die Zeit ab 01.01.2025 die Gebühr zu berechnen war. Der Kalkulationszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2025 – 2028.
Der Verbesserungsaufwand für den Ausbau der Brunnen VI – VIII in beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 3.926.336,77 €
Je nach Entscheidung über die Höhe der Verbesserungsbeiträge wirkt sich dies auf die Gebührenkalkulation wie folgt aus:
Variante
VB : Gebühr
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Wassergebühr
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Verbesserungs-beitrag
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Beitrag für Grundstücksfläche
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Beitrag für Geschossfläche
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100 : 0
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3,55 €/m³
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3.926.336,77 €
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0,47 €/m²
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1,66 €/m²
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75 : 25
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3,64 €/m³
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2.944.752,58 €
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0,35 €/m²
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1,25 €/m²
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50 : 50
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3,72 €/m³
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1.963.168,39 €
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0,23 €/m²
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0,83 €/m²
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Es wird davon ausgegangen, dass der Verbesserungsaufwand für den Ausbau der Brunnen VI – VIII im Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ bei St. Kastl inkl. Verlegung der Rohwasserleitung zum Hochbehälter zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert wird.
Bei der Neukalkulation der Wassergebühren der Wasserversorgung „Waaler Gruppe“ durch die Kommunalberatung Radlbeck und wurde unter dieser Annahme als bedarfsgerechte Gebühr bei gleichbleiben der Grundgebühr auf dem aktuellen Stand ein Betrag von 3,55 € je Kubikmeter entnommenen Wassers ermittelt. Dies entspricht einer Steigerung um 26 Cent (8 %) gegenüber der bisherigen Gebühr von 3,29 €/m³.
Geleichzeitig wird die Gebühr für die Entnahme von Bauwasser ohne Verwendung von Bauwasserzähler von bisher 0,18 € auf 0,19 € je Kubikmeter umbauten Raumes des zu errichtenden Gebäudes oder Gebäudeteiles angepasst. Dies entspricht einer Steigerung um 1 Cent (9 %).
Grund für den Anstieg sind deutlich höhere Gesamtkosten (Unterhalt, Netzerneuerungen gemäß Gemeinderatsbeschluss in Höhe von 1.000.000,00 €/Jahr, Finanzierung der Verbesserungsmaßnahme Neubau Hochbehälter zu 60 % über die Verbrauchsgebühr, sowie der Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren.
Die Unterdeckung aus den Jahren 2020 – 2024 betrug insgesamt 464.840,50 €.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) wurde entsprechend des Kalkulationsergebnisses angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
Dabei wird der Verbesserungsaufwand für den Ausbau der Brunnen VI – VIII im Gewinnungsgebiet „Feilenforst“ bei St. Kastl inkl. Verlegung der Rohwasserleitung zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
Datenstand vom 22.01.2025 10:39 Uhr