Das Büro Bergmann berichtet in der Sitzung über den aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie zum Gasthaus Alter Wirt. Auf Basis der zusätzlichen Erkenntnisse aus den Abbrucharbeiten sowie dem abgeschlossenen Bericht zur bauhistorischen Untersuchung des Büros Hinz&Franz sind die Arbeiten weit vorgangeschritten. Ein erster Entwurf eines möglichen Nutzungskonzeptes samt Kostenrahmen wird vorgestellt.
Das Gebäude kann im Bestand brandschutztechnisch ertüchtigt und barrierefrei ausgebildet werden. Die zahlreichen bereits durchgeführten Umbaumaßnahmen geben bei der Sanierung größere Freiheit. Die Grundstruktur des historischen Hauptgebäudes (Stube, Flur, Metzgerei) muss jedoch erhalten werden. Das Dachgeschoss sollte nicht ausgebaut werden.
Neben dem reparaturbedürftigen historisch schützenswerten Dachstuhl weist der nicht denkmalgeschützte Fachwerk-Dachstuhl über dem Saal z.T. große Schäden und Setzungen auf. Dort stellt sich die Frage, ob eine Reparatur oder ein neuer Dachstuhl wirtschaftlicher ist. Dabei kommt es ganz wesentlich auf den Schädlingsbefall des Dachstuhls sowie möglicher vorhandener gesundheitsschädigender Holzschutzmittel an. Das Büro empfiehlt hier die Untersuchung durch einen Holzgutachter mit dem Ziel, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen festzulegen bzw. die Schadstofffreiheit des Holzes zu prüfen.
Die Machbarkeitsstudie kann bis ca. Ende Februar 2025 fertiggestellt werden einschließlich einer Kostenschätzung (+/- 30% Kostengenauigkeit). Damit sind die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung abgeschlossen.
Als Fördermittelgeber kommt die Städtebauförderung im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit grundsätzlich 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Betracht. Im Vorgespräch mit der Regierung von Oberbayern wurden sogar bis zu 80 % Förderquote in Aussicht gestellt. Reine Gasthäuser werden nicht gefördert, wohl aber Bürgerhäuser mit nicht gewinnorientiertem Charakter. Außerdem fördert zu einem geringeren Anteil das BLfD für den denkmalpflegerischen Mehraufwand und die KfW beim Heizungstausch / Anschluss an ein Wärmenetz. Konkrete Förderzusagen werden jedoch erst bei Vorliegen einer Kostenberechnung gegeben.
Als nächster Schritt auf dem Weg hin zu einer Fördermittelbeantragung wäre – den politischen Willen des Gemeinderats zur Sanierung des Gebäudes vorausgesetzt – analog zum Projekt „Feuerwehrhaus Rohr“ eine Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) notwendig, um eine von der Gemeinde mitgetragene, solide Planung inkl. Kostenberechnung zu erhalten. Hierbei sollten auch Fachplaner der Gewerke Elektro und HLS (Leistungsphase 1 – 3), ein Tragwerksplaner, Gastroplaner sowie ein Schadstoffgutachter eingeschaltet werden. Ein Energieberater wäre nur im Falle der Beantragung von KfW-Fördermitteln für Einzelmaßnahmen erforderlich.
Hierzu sollte die Verwaltung entsprechende Angebote einholen.
Außerdem sollte ein Arbeitskreis „Alter Wirt“ mit Vertretern des Gemeinderates, der Verwaltung, der Vereine (z.B. Theaterverein) und ggf. fachkundiger Bürger gegründet werden, um unter anderem folgende Fragen zu klären:
- Aufrechterhaltung der Saalnutzung, Fortbestand der Theaterbühne
- Sanierung oder Teilabbruch/Neubau des Dachstuhls
- Raumprogramm, Nutzungskonzept
Bei der Objektplanung gilt zu beachten, dass aufgrund der zu erwartenden Baukosten ein VgV-Verfahren spätestens ab der Lph 4 nötig sein wird. Dieses macht zeitlich aber erst dann Sinn, wenn die Entwurfsplanung (Lph 3) mit Kostenberechnung abgeschlossen sowie die Fördermittelkulisse geklärt ist und die politische Zeitplanung zur Umsetzung des Projektes feststeht.