Neubau Eisenbahnüberführung Sportweg Rohrbach (Eiserne Brücke) - erneute Entscheidung über Planungsvereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Situation und der Sachverhalt wurden bereits in der letzten Gemeinderatssitzung am 06.02.2018 dargestellt. Damals wurde beschlossen, dass zunächst die bahneigene Planung, d.h. ohne Aufweitungsverlangen, abgewartet werden solle in der Annahme, dass die Bahn die Brücke ohnehin breiter bauen wird.
Dies wurde zwischenzeitlich recherchiert. Die einschlägige Rechtsgrundlage ist das Eisenbahnkreuzungsgesetz. Demnach muss die Bahn in Bezug auf den anderen Verkehrsweg (=Sportweg), lediglich den gleichen Zustand aufrechterhalten. Sie darf ihn nur nicht verschlechtern (siehe Schreiben der Bahn in der Anlage). Das bedeutet, ohne Aufweitungsverlangen wird auch keine Vorplanung für eine Verbreiterung der Eisenbahnbrücke erfolgen. Dieser Sachverhalt ist zwischenzeitlich auch vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bestätigt worden (s. Anlage).
Dieses Thema wird erneut auf die Tagesordnung gesetzt, um über die Beschlussvorschläge aus der letzten Sitzung nochmals abzustimmen. Sollten wir nach der Vorplanung und der Kostenabschätzung das Aufweitungsverlangen zurück nehmen, so müssten wir nur die entsprechenden Mehrkosten der Vorplanung übernehmen. Nach Aussage der Bahn muss der Gemeinderat zeitnah über ein Aufweitungsverlangen entscheiden, da die Planung auf alle Fälle in 2018 abgeschlossen sein muss. Ein späteres Aufweitungsverlangen kann dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Beschluss 1
Die Gemeinde Rohrbach stellt für den beabsichtigten Neubau der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 60,822 (Eiserne Brücke/Sportweg) das Verlangen, die lichte Weite auf der Südseite auf 8,0 m zu erhöhen, um die Fahrbahn mit 5,50 m und den Geh- und Radweg mit 2,50 m unter der Brücke fortsetzen zu können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Beschluss 2
Die in der Anlage beiliegende Planungsvereinbarung wird genehmigt und kann unterzeichnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2018 10:20 Uhr