Information über Termin zur Übertragung der Trägerschaft für den Kindergarten Löwenzahn *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Vorbemerkung: Aufgrund des großen Besucherzuspruchs wurde dieser TOP vorgezogen behandelt.

Ergänzend zu dem nachstehend ausgearbeiteten Sachverhalt der Verwaltung hat der Vorsitzende eine ausführliche Powerpoint-Präsentation vorgetragen, die die Vorgeschichte und die Grundlagen des heutigen TOP´s nochmals darstellt. Diese Präsentation ist in der Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift.

Der Gemeinderat hat in einem Grundsatzbeschluss am 28.11.2017 entschieden, dass mit der Katholischen Kirche auf deren Grundstück südlich der Kirche eine neue Kindertagesstätte gebaut und die Trägerschaft der Kirche übertragen wird. Hintergrund für diesen Beschluss war die notwendige Generalsanierung des jetzigen Kindergartens Löwenzahn. Die Überlegung in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2017 war damals, dass dann der bestehende Kindergarten in das neue Gebäude unter neuer Trägerschaft ausgelagert wird und danach das jetzige Kindergartengebäude saniert werden kann und künftig für den wachsenden Kinderbetreuungsbedarf wieder zur Verfügung steht.

Die Überführung des bestehenden Kindergarten Löwenzahn in die Trägerschaft der Katholischen Pfarrkirchenstiftung „Verklärung Christi“ stellt rechtlich einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB dar. Nach einem ersten Gespräch am 21.02.2018 mit Vertretern der Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats Augsburg und der Kindergartenleitung verständigte man sich darauf, zeitnah am 05.03.2018 eine Mitarbeiterinformation im Kindergarten Löwenzahn zu den rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragen des Übergangs, so wie es im BGB vorgeschrieben ist, abzuhalten. Die Mitarbeiter erhalten dann ca. 4 – 6 Monate vor dem Betriebsübergang die vorgesehene schriftliche Information und können dann innerhalb eines Monats dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den neuen Träger schriftlich widersprechen (§ 613a BGB). Nach der Rechtslage und den Aussagen der Vertreter des Bischöflichen Ordinariats sind und werden alle Beschäftigten übernommen. Alle tarifrechtlichen Ansprüche aus dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) bleiben erhalten.

In diesem Gespräch am 21.02.2018 stellte sich heraus, dass der Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht auf die Fertigstellung des Neubaus des geplanten Kindergartens abgestellt und möglichst schnell festgelegt werden sollte, damit die Fragen und Spekulationen für die Mitarbeiter und für die Kindergarteneltern diesbezüglich ein Ende haben. Die Entscheidung sollte möglichst noch vor der Kindergarteneinschreibung und dem Tag der offenen Tür am 09.03.2018 getroffen werden. Den Gesprächsbeteiligten war der Betriebsübergang zum 01.09.2018 zu früh. Der Betriebsübergang zum 01.01.2019 erschien für alle machbar und sollte dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgeschlagen werden.

Mit dem Betriebsübergang wäre dann formell die Katholische Pfarrkirchenstiftung „Verklärung Christi“ der neue Arbeitgeber. Die Verwaltungsarbeit für den neuen Kindergarten würde nach Absprache der Kirchenverwaltung und dem Bistum Augsburg, wie in den meisten anderen Fällen auch, durch das Bistum erfolgen. Diese sind fachlich und personell dazu in der Lage.

Datenstand vom 26.03.2018 10:20 Uhr