Genehmigung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes ( speziell auch die Ortsmittenplanung Rohrbach)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 17.11.2015 wurde die weitere Zusammenarbeit mit den Kommunen Pfaffenhofen, Hettenshausen, Schweitenkirchen und Scheyern zur Weiterentwicklung eines Interkommunalen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Kleinere Städte und Gemeinden“ beschlossen. Seitdem wurden die Bürger in einem mehrstufigen Prozess an der Erarbeitung beteiligt.
Zwischenergebnisse des Konzepts wurden im Gemeinderat Rohrbach bereits einige Male bekannt gegeben und von diesem abgesegnet. Heute werden von den Vertretern der beauftragten ARGE „Heller Späth kommunikation+planung/ Planungsgrupe 504 mit Büro für Architektur und Städtebau German Deller und panwerkstatt karlstetter“ die wesentlichen Ergebnisse des Endberichtes vorgestellt.
Der Bericht ist vom Gemeinderat zu beschließen und an die Regierung von Oberbayern vorzulegen. Danach kann der Verwendungsnachweis für die Städtebaufördermittel durch die Leitkommune Scheyern eingereicht werden.
Der Gesamtbericht und die Zusammenfassung als Beamerpräsentation liegen als Anlage diesem TOP bei. Dieser Bericht verpflichtet die Gemeinden oder betroffene Grundeigentümer zu keiner Maßnahme. Es bietet jedoch die Chance bei entsprechenden baulichen Maßnahmen hohe Förderzuschüsse von der Städtebauförderung zu bekommen. Durch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes sind auch steuerliche Abschreibungen für Privatpersonen möglich. Näheres hierzu siehe TOP 2.2.
Beschluss
Der Gemeinderat Rohrbach nimmt Kenntnis vom Abschlussbericht zum IKEK in der Fassung vom 15.03.2018 und verabschiedet ihn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2018 07:52 Uhr