Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 42 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Schelmengrund – 2. Bauabschnitt“
das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
|
durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Bestandsbebauung entlang der Straßen „Schelmengrund“, „Ottersrieder Straße“ und „Kirchenweg“
|
im Süden:
|
durch den Verlauf der Bebauungsplan-Umfassungsgrenze durch die Restfläche der Grundstücke Fl.Nrn. 256, 2076, 255/1, 254, 249, Gemarkung Rohrbach sowie den südlichen Grundstücksgrenzen der Fl.Nrn. 248, 247, 43/5, 44, Gemarkung Rohrbach
|
im Osten:
|
durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Bestandsbebauung entlang der Straßen „Ottersrieder Straße“ und „Kirchenweg“
|
im Westen:
|
durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Bestandsbebauung entlang der Straßen „Schelmengrund“, „Ehaftstraße“ und „Bgm.-Schönauer-Straße“ sowie der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 256/Tfl., Gemarkung Rohrbach
|
und folgende Grundstücke enthält:
Fl.Nrn. 43/4, 43/5, 44, 61, 70/Tfl., 70/6, 247, 248, 249/Tfl., 250, 251, 252, 253, 254/Tfl., 255, 255/1 Tfl., 256/Tfl., 2076/Tfl., jeweils der Gemarkung Rohrbach
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festzusetzen. Als Bebauung sind Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2018 14:39 Uhr